Carola Schumann

Aktuelles

Kosten-Nutzenanalyse einer eigenen Biovergärungsanlage gegenüber der Beteiligung an einer größeren Anlage kommt

Unser Kampf gegen die Bioabfallvergärungsanlage trägt erste Früchte. In der Stadtratssitzung vom 5.Dezember, auf der auch Bürger unserer Bürgerinitiative „Fragt uns doch!“ unter den Zuschauern waren, lenkte der Beigeordnete H. Platz ein. In seinem Statement erklärte er, dass er sich, sollte der Antrag beschlossen werden, einer detaillierteren Prüfung aufgeschlossen gegenübersteht. Bei 2 Gegenstimmen und einigen Enthaltungen wurde soeben beschlossen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Nutzung einer anderen, sich im Umland befindlichen (oder sich in Planung befindlichen) Biovergärungsanlage möglich ist. Dabei soll vor allem eine Kosten- Nutzenanalyse erfolgen.

Noch vor Wochen sollte dies (vor allem durch die SPD- Fraktion) verhindert werden.

Dieses Abstimmungsergebnis zeigt, wir sind auf dem richtigen Weg. Jedoch dürfen wir in unseren Bemühungen jetzt nicht nachlassen.

Hier mein Redebeitrag zur Einbringung des Antrages:

Es geht heute in erster Linie um den Antrag A0164/19. Zur Erinnerung, es handelt sich hier um einen Prüfantrag. Normalerweise wird solch einem PRÜFantrag zugestimmt. Dann gibt es eine Information, die zur Kenntnis genommen wird. Dieses Mal jedoch wurde, was (wie gesagt) untypisch ist, der Prüfantrag auf Ansinnen der SPD überwiesen. Das bedeutet also, dass wir hier heute darüber abstimmen müssten, ob es eine solche eine Prüfung erfolgen soll.

Zur Begründung des Antrages:
Bevor sich der Stadtrat für eine eigene Biogasanlage entscheidet, sollte zunächst einmal eine Kosten-Nutzenanalyse erfolgen. Da wir der Meinung sind, dass eine eigene kleine Anlage unterm Strich, also von der Planung, über den Bau bis hin zu den Betriebs-Betreiberkosten für die Stadt Magdeburg und somit für die Bürger ein bedeutendes finanzielles Risiko darstellt und sowohl ökonomisch als auch ökologisch ein Fehler ist, wollten wir im VORFELD eine Kosten-Nutzenanalyse. Uns Antragstellern ist das Investitionsrisiko zu hoch.

Da es ja nun eine Stellungnahme zu unserem Prüfantrag gibt, möchte ich dazu natürlich genau so ausführlich Stellung nehmen.

Die vorliegende Stellungnahme an sich ist wenig aussagekräftig, lässt sie doch viele Aspekte völlig ungeprüft. So hätte es eines Vergleiches zwischen den jährlichen Kosteneiner Verwertung in Bernburg oder anderen Orten (einschließlich Transport) mit den jährlichen Kosten einer eigenen Anlage bedurft.

Die Verwaltung hat in Ihrer Stellungnahme zunächst allgemein auf die Vorteile einer Biovergäranlage hingewiesen.

Da wird zunächst die Positive Bilanz bei Strom und WÄRME hervorgehoben, wobei bisher noch einmal klar ist, ob und wenn ja wie die Wärme genutzt werden soll. Sollen die Temperaturen gar nur heruntergekühlt und dann an die Umgebung abgegeben werden?

Anschließend erfolgte eine ausführliche Kostenschätzung, vor allem aber der CO2 Bilanz bezüglich des Transports nach Bernburg. Schon hier zeigt sich eine doch sehr einseitige Betrachtungsweise.

  • Was ist z.B. mit den Transporten der Gärreste?
  • Wenn eine Vorsortierung von Fremdstoffen vorgenommen wird, was jedenfalls nach meiner Kenntnis NOCH nicht geplant ist, müssten diese ja auch ins Müllheizkraftwerk nach Rothensee gefahren werden. Auch das bleibt unerwähnt.
  • Ähnlich wie bei der Herstellung der E-Autos wird auch hier nicht gesagt, wie hoch die CO2 Belastung (Herstellung der Teile, Transport) über die gesamte Bauzeit sein wird.

Bei der Kostenrechnung beruft man sich in der Stellungnahme sich auf die Zeitschrift „Müll und Abfall“. Der Artikel ist aber nur eine Zusammenfassung der Studie. Aus dieser ergibt sich zunächst, dass es eine große Spannbreite der Behandlungskosten für Biogut gibt. Die Kosten reichen bis 81€ pro Tonne- netto- sind 96,39 € brutto (S.114) der Studie. Warum die Verwaltung nur den unteren Betrag von 65 €/t angesetzt hat, bleibt unerwähnt.

Ebenso unverständlich ist für uns, wie die Anlage ausgelastet werden soll. 10 000t Bioabfall (Tendenz sinkend) und 5 000t Grünschnitt, also ein Verhältnis von 2:1 funktioniert nicht. Woher kommen denn dann die Abfälle, wenn nicht von außerhalb. Und, dass große Anlagen effektiver sind als kleine, ist hinreichend bekannt. Somit hätten die Behandlungskosten für die größere Anlage in Bernburg niedriger und die für eine kleinere in MD höher ausfallen müssen. Zumal die Angaben zu den Behandlungskosten von vielen Faktoren abhängen (S.108 der Studie).

Völlig unberücksichtigt bleiben, wie bereits vorhin erwähnt die Investitionskosten. Lt.Info. vom 7.3.17 betragen diese 8,5 Mio. Gerade die Investitionskosten sind in den letzten 2 ½ Jahren erheblich gestiegen, sodass diese Summe bei weitem nicht ausreichen wird. Selbst wenn Kreditaufnahmen und Zinsen derzeit (wer weiß, wie lange noch) günstig sind, wären Abschreibungskosten in erheblichem Umfang zu berücksichtigen.

In der Studie „Hemmnisanalyse für den dynamisierten Ausbau der Vergärung kommunalen Bioguts in Deutschland“ wird darauf verwiesen, dass für eine sachgerechte Entscheidung über eine Vergärung die Differenz zu den Bestandskosten (Kompostierung) eine entscheidende Rolle spielt. Dazu hat sich die Verwaltung nicht geäußert.

Ebensowenig wurde erwähnt, was die Nutzung der vorhandenen Gasfassungsanlage und das BHKW, welches Eigentum einer privaten Firma ist, kosten wird.

Die Hemmnisse, die gegen eine Biovergäranlage sprechen, in der erwähnten Studie ebenfalls aufgeführt werden (S.68), fehlen in der Stellungnahme der Verwaltung völlig.

  1. Mangelnde Wirtschaftlichkeit
  2. Probleme in der Vermarktung der Gärprodukte
  3. Fehlende Wärmenutzung am Standort
  4. Bewährte Kompostierung
  5. ungeeigneter Standort
  6. Emissionen am Standort
  7. Keine ausreichende Bioabfallmenge

Hinzu kommen neue rechtliche Maßnahmen, so z.B. das EEG 2017.

Ob das geplante Vorhaben in Magdeburg also tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist, ist mehr als fraglich und durch die Verwaltung nicht nachgewiesen.

All diese Ausführungen müssten lassen m.E. nur eine Entscheidung zu. Stimmen Sie unserem Antrag zu!