Haushaltsplan 2024 - Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B
Der Stadtrat möge beschließen:
Die vorliegende Drucksache wird folgendermaßen geändert :
Für das Veranlagungsjahr 2024 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B statt auf 495 v.H. auf
550 v.H. festgesetzt. Der Haushaltsansatz für die Grundsteuer B wird von 32.500.000 Euro um 3.500.000 Euro auf 36.000.000 Euro angehoben.
Begründung:
Die Landeshauptstadt muss ihren Haushalt ausgleichen und dafür an vielen verschiedenen Stellen Einsparungen treffen bzw. ihre Einnahmen erhöhen - das steht außer Frage. Infrage gestellt werden sollte aber die Art und Weise. Die Änderungen der Bundesregierung an der Feststellung des Grundsteuermessbetrages und damit der Erhebung der Grundsteuer ab 2024 sorgen ohnehin schon für Verunsicherungen in der Bevölkerung. Durch die Erhöhung um 95 Prozentpunkte würde jeder Bürger der Landeshauptstadt erneut erhebliche Verteuerungen seines Lebens erfahren. Hinzu kommt, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatz eine Erhöhung der Sozialleistungskosten für KdU geförderte Wohnungen nach sich zieht.
Der Grundsteuerhebesatz B liegt in verschiedenen Großstädten wie zum Beispiel Hamburg, Köln und München deutlich unter dem im Antrag geforderten 590 Prozent.
Eine Anhebung des Grundsteuerhebesatzes für Magdeburg sollte demzufolge geringer ausfallen.
DER ÄA WURDE NICHT BESCHLOSSEN.
Somit wurde dem ÄA der Oberbürgermeisterin gefolgt und der Hebesatz wird auf 590 v.H festgesezt. Das bedeutet eine Erhöhung um fast 100 v.H.