Carola Schumann

Aktuelles - Meine Anfragen

Geruchsgutachten Biovergärungsanlage

Die Antwort der Verwaltung auf diese Fragen finden Sie hier:

https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=599775 type=do&#search=%22S0187/20%22

 

Anfrage  F0104/20

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,
das Geruchsgutachten (I0108/20) liegt nun vor und soll am 04.06.2020 als Information in den Stadtrat kommen. Da lt. Geschäftsordnung Informationen nur zur Kenntnis genommen, aber nicht diskutiert werden, stelle ich folgende Fragen:

1. Das Gutachten bezieht sich auf einen Planungsstand der Betreiber aus dem Jahr 2019. Diese Planungen sind aus dem Gutachten (GA) nicht ersichtlich.
a) Wie ist der Planungsstand, der als Grundlage für das GA dient?
b) Wer garantiert, dass der zugrundeliegende Planungsstand so umgesetzt wird?

2. Eine Geruchsbelastung von 88 Stunden am Stück kann lt. Gutachten nicht ausgeschlossen werden. Ist es dann richtig, dass es das ganze übrige Jahr eine Geruchsbelastung von 0 gibt?

3. Ist es richtig, dass nicht nur eine normal biologische Intensivrotte, sondern eine industrielle Anlage der stofflichen und energetischen Abfallverwertung erfolgen wird?

4. Aus welchem Grunde ist die Emissionen des gasmotorischen BHKW, als wesentliche Anlagenkomponente in diesem Gutachten nicht einbezogen worden?

5. a) Welche Gründe sprechen für eine Anlage mit offener Nachrotte?
b) Gibt es keine modernere Technik? (geplante Anlage hat den technischen Stand von vor 25 Jahren) c) Wie soll die Geruchsbelästigung durch die offene Nachrotte verhindert werden?
d) Von welchem Rottegrad und von welchen fachlich fundierten Geruchswerten wurde in diesem Gutachten ausgegangen? e) Wie soll beim Wenden der Nachrotte-Mieten eine Geruchsverlagerung (Belästigung) und Staubentwicklung verhindert werden?

6. a) Ist es richtig, dass es nur ein Anliefertor geben wird?
b) Ist damit nicht aufgrund des intensiven Radladerverkehrs mit einer hohen Gleichzeitigkeit von offenem Tor und Biogut-Umschlag im Inneren der Halle zu rechnen?
c) Auch das Entleeren der Boxen (Bunker) ist sehr geruchsintensiv. Wie soll die zu erwartende Geruchsbelästigung ausgeschlossen werden?

7. Ist geplant, betriebsrelevante Erfahrungswerte wie Langzeitverhalten, Korrosionen, Wartung sowie Wirtschaftlichkeit anderer schon länger in Betrieb befindlichen Anlagen (z.B. in Halle- Lochau) in die weitere Prüfung einzubeziehen?

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.