Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
am 03. Mai 2011 ist das „Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften“ in Kraft getreten. Auf Grundlage dieses Gesetzes werden seit März 2012 De-Mail-Dienste in Deutschland angeboten. In der Handhabung gleichen De-Mails den „normalen“ E-Mails. Sie verfügen allerdings über wichtige Eigenschaften, die E-Mails häufig fehlen wie zum Beispiel die Überprüfung der Identität, die Verschlüsselung oder die rechtswirksame Nachweisbarkeit von Versand und Empfang.
Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) sichert die gleichen Funktionen ab.
Mir ergeben sich diesbezüglich folgende Fragen:
1. Sind alle Ämter der Landeshauptstadt Magdeburg über die De-Mail Adresse
2. Besitzt die Landeshauptstadt Magdeburg ein besonderes Behördenpostfach? Wenn ja, welche Ämter der Landeshauptstadt Magdeburg sind über ein solches erreichbar?
3. Falls es noch kein besonderes Behördenpostfach gibt, wann ist die Einrichtung geplant?
Ich bitte Sie um eine ausführliche schriftliche Antwort.