Die Oberbürgermeisterin wird gebeten sich gegenüber dem Land für eine Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) bzw. ihr nachgestellter Verordnungen einzusetzen.
Ziel der Novellierung soll es sein, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Mandat zu stärken und so eine bessere gesellschaftliche Repräsentation in der Kommunalpolitik zu ermöglichen.
Dafür sollen im Rahmen der Novellierungen folgende Aspekte angepasst werden:
1. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die digitale Teilnahme und Abstimmungsmöglichkeit bei Gremiensitzung des Stadtrates unabhängig von Krisenlagen.
2. Zeitgemäße Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Stadtratstätigkeiten.
Um sofortige Abstimmung wird gebeten.
Begründung:
Die Herausforderung Familie, Beruf und Mandat miteinander zu verbinden wächst mit zunehmender Verantwortung und Komplexität der Kommunalpolitik.
Nicht selten hängen wichtige, oft millionenschwere kommunalpolitische Entscheidungen davon ab, ob kurzfristig die Kinderbetreuung ausfällt oder Stadträt*innen erkranken und daher nicht vor Ort an der Sitzung eines Ausschusses oder Stadtrates teilnehmen können. Im digitalen Zeitalter ist es schwer Bürger*innen zu vermitteln, warum ihre politische Repräsentation davon abhängig ist, ob Stadträtin*innen physisch vor Ort sein können, um dort ein digitales Abstimmungsgerät zu bedienen. Als gewählte politische Ehrenamtler*innen sind Stadtrat*innen konstant gezwungen zwischen Privatleben mit Familie und Beruf und einer angemessen politischen Repräsentation ihrer Wähler*innen im Stadtrat abzuwägen. Für Viele heißt das, auf Einnahmen aus dem Job zu verzichten und noch größere Herausforderungen für die Care-Arbeit in der Familie. Im Zweifelsfall leidet aber auch das politische Amt und damit die Repräsentation der Wählenden. Besonders junge Frauen, Mütter und Familien leiden unter den aktuellen Umständen in der Kommunalpolitik. Nur 29% der Magdeburger Stadträt*innen sind Frauen, obwohl diese etwas mehr als 50% der Stadtbevölkerung ausmachen.
Ein prominentes Beispiel ist der Rücktritt der Leipziger Stadträtin Sophia Kraft, das deutlich macht, wie wichtig eine Digitalisierung der Ratsarbeit für die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie ist. Zur Steigerung der Familienfreundlichkeit gehört aber auch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Stadträt*innen, um den durch die Stadtratstätigkeit nicht unerheblichen Aufwand angemessen zu entschädigen und dafür zu sorgen, dass Stadträt*innen sich ausreichend Zeit nehmen können, sich auf ihre politische Arbeit vorzubereiten und an Sitzungen teilzunehmen, ohne dass das mit einem erheblichen Einkommensverlust für sie einhergeht. Die Aufwandsentschädigungen in Magdeburg sowie im Land Sachsen-Anhalt insgesamt sind weit unter dem in anderen Städten und Bundesländern üblichen Umfang und durch zusätzliche Versteuerung und fortschreitende Inflation in den letzten Jahren weiter zurückgegangen.
Andere Bundesländer, wie z.B. Niedersachsen oder auch Sachsen haben die Aufwandsentschädigungen und auch die Sitzungsgelder in den letzten Jahren per Gesetz deutlich angehoben. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben es dem Magdeburger Stadtrat nicht, diese Probleme selbst zu lösen. Daher wird die Oberbürgermeisterin gebeten, sich für die Lösung der Probleme gegenüber dem rechtlich verantwortlichen Land Sachsen-Anhalt einzusetzen.
IF Antrag gemeinsam mit der Fraktion Grüne/Future!