Bezugnehmend auf den Artikel in der Volksstimme und der vom OB freigegebenen Information I0108/20 nehmen wir als Vertreter der Bürgerinitiative Ottersleben „Fragt uns doch!“ wie folgt Stellung:
„Wer die Kapelle bestellt und bezahlt, bestimmt was gespielt wird.“ Dies ist eine alte Weisheit und bewahrheitet sich immer wieder. Diesen Spruch im Hinterkopf ist das vom Eigenbetrieb Städtischer Abfallbetrieb in Auftrag gegebene Geruchsgutachten so ausgefallen, wie von uns erwartet.
Unserer Meinung nach wurde dem Sachverhalt, dass sich die Rotten draußen auf der Deponie befinden zu wenig Beachtung geschenkt. Von diesen, wird, davon sind wir überzeugt, eine sehr intensive Geruchsbelastung ausgehen.
In dem Gutachten handelt es sich um eine rein theoretische Betrachtung, die vom Idealfall ausgeht. Die Realität sieht meist anders aus. Was passiert, wenn nicht optimal auf die Schließung des Tores der Anlieferzone geachtet wird? Das wird ganz sicher in der Hektik des Tagesgeschäftes immer vorkommen. Dann entweichen deutlich mehr Gerüche als angenommen. Auch das Waschen der Radlader nach jedem Verlassen der Halle wird im täglichen Ablauf nicht realisierbar sein und somit kommt es zu Geruchs- und sonstigen Belästigungen durch Anhaftungen von Biomüll.
Was passiert, wenn es wegen eines Stromausfalls oder eines Störfalls zum Ausfall des Biofilters und der Luftabsaugung kommt? Dann kann es zu einer massiven Geruchsbelästigung kommen. Die errechneten Emissionsstunden sind theoretische Werte, die rein aus der technischen Perspektive berechnet wurden und somit nicht die tatsächliche Belastung der Anwohner darstellt. Aus Sicht des Gutachters sind die ca. 88 Geruchsstunden marginal, wenn man aber wie wir direkt davon betroffen ist, sind 88 Stunden pro Jahr sehr viel. Wer gibt uns denn eine Garantie dafür, dass es in der Realität „nur“ 88 Stunden sein werden? Die gibt es nicht.
Die genannten Grenzwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie sind theoretische Werte. Dass diese laut Gutachten deutlich unterschritten werden sollen, heißt nicht, dass es keiner Belastung für die Anwohner gibt.
Wir sind gespannt, ob die ermittelten Werte der Studie auch in der kommenden neuen TA Luft 2020 so unbedenklich angesehen werden. Diese TA Luft wird für die Anlage zukünftig bindend sein.
Das sind nur einige Punkte, die uns in unserer Überzeugung bestärken, dass der Standort Hängelsberge für den Bau eine Biogasanlage/ Biovergäranlage ungeeignet ist. Eines ist klar: Wir bleiben dabei- Keine Biogasanlage in Ottersleben!
C. Schumann und O. Ulrich-Spieß
BI Ottersleben „Fragt uns doch!“