Carola Schumann

Aktuelles

Anfrage F0042/23 Austausch elektrischer Geräte


Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
durch den Austausch veralteter elektrischer Geräte, sogenannten Stromfressern, können weitere Schritte zur Energieeinsparung und CO2-Reduzierung unternommen werden. Auch die Lebensdauer von neuen Geräten (wie am Beispiel von LED-Leuchtmitteln im Vergleich zu Glühbirnen eindrucksvoll dargelegt werden kann -> Glühlampe = 1.000 - 2.000 Stunden / LED Lampen = 20.000 - 50.000 Stunden) ist erheblich höher. Zudem verursachen in die Jahre gekommene Geräte hohe Wartungskosten. Für eine erfolgreiche Umsetzung des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ und die Erreichung des Zieles, Magdeburg bis 2035 zu einer CO2- neutralen Stadt zu machen, ist der Austausch der veralteten elektrischen Geräte in allen
kommunalen Gebäuden notwendig, auch dann, wenn technisch vielleicht noch keine Notwendigkeit zum Austausch besteht. Aus diesem Grund ergeben sich mir nachfolgende Fragen:
1. Soweit mir bekannt ist, gibt es eine Auflistung (Inventurliste) aller elektrischen Geräte in den öffentlichen Gebäuden.
a) Werden die Listen mit dem Alter der Geräte geführt?
b) Wie viele Altgeräte sind noch in Benutzung? Ich bitte um Auflistung der Gebäude, der entsprechenden Geräte sowie das Alter der Geräte.
2. Welche 10 öffentlichen Gebäude haben den höchsten CO2-Ausstoß und Energieverbrauch prozentual auf Ihre Größe gesehen?
3. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der verwendeten Altgeräte und dem Energieverbrauch?
Wenn ja,
a) hat die Stadt bereits Überlegungen angestellt, bei Gebäuden mit hohem Energieverbrauch und/oder hohem CO2-Ausstoß Altgeräte durch neuere, stromsparendere zu ersetzen?
b) wie ist der Stand der Umsetzung?
Wenn nein, wie kommt der hohe Energieverbrauch zu Stande?
4. Wie hoch schätzt die Stadt die Kosten für den sukzessiven Austausch aller Altgeräte mit besonders hohem Energieverbrauch in den öffentlichen Gebäuden ein, wenn diese auch dann ausgetauscht werden, wenn sie noch funktionstüchtig sind?
Ich bitte um eine kurze mündliche sowie eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Die Stellungnahme liegt inzwischen vor und kann im Ratsinformationssystem unter S0125/23 eingesehen werden.