Zur Anfrage F0238/23 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Wiederaufnahme der Arbeitsgruppe „Graffiti“
1.1. Wie steht die Stadt zu einer möglichen Wiederaufnahme der Arbeitsgruppe „Graffiti“ bezugnehmend auf die aktuelle personelle sowie finanzielle Lage deStadt?
Derzeit stehen für eine Arbeitsgruppe „Graffiti“ keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Dessen ungeachtet wird auf die Information I0184/22 verwiesen. Die dort angeführten Maßnahmen und Strategien werden weiterverfolgt.
So wird derzeit an einem Konzept gearbeitet, einen „Anti-Graffiti-Bus“ nach Pforzheimer Modell einzuführen. Diese Planungen befinden sich allerdings noch in einem sehr frühen Stadium.
1.2. In Magdeburg wurde die Gruppe 2013 im Kriminalpräventivem Beirat angesiedelt. Nach derzeitigem Planungsstand könnten Teilaufgaben erneut vom Beirat
koordiniert werden. In einigen Städten (z. B. Hamburg, Erfurt, Koblenz) ist eine solche Arbeitsgruppe dem Dezernat für Stadtentwicklung zugeordnet. Welchem Bereich könnte eine Arbeitsgruppe in Magdeburg am sinnvollsten angesiedelt
werden?
Hierzu fanden bisher keine abschließenden Entscheidungen statt.
2. Bereitstellung von Flächen/Projekt „Graffiti - legal“
2.1. In der Vergangenheit waren auch in Magdeburg Projekte sehr erfolgreich, welche die Bereitstellung von Flächen zum legalen Aufbringen von Graffitis verfolgten.
Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es derzeit keine Projekte dieser Art. Ist seitens der Stadt geplant, hier wieder aktiver zu werden und beispielsweise das Projekt „Graffiti - legal“ in angepasster Form wieder einzuführen?
Eine neue Re-Etablierung des "Graffiti legal"-Projektes wäre aus heutiger Sicht des Amtes 51 nicht zielführend. Graffiti stellt mittlerweile keine primäre Interessenlage der aktuellen Jugendkultur mehr dar.
Für ein Projekt zur legalen Koordination von Graffiti-Aktivitäten, Flächen und Künstler*Innen stehen im Jugendamt zudem keine Personal- und Finanzressourcen zur Verfügung. Auf dem Gelände von KJH "Knast" und KJH "Bauarbeiter" sind allerdings noch Wall of
Fames vorhanden, die nach vorheriger Abstimmung genutzt werden können.
Für das Baudezernat finden nach Anfragen entsprechende Prüfungen und Genehmigungen statt (z. B. an Lärmschutzwänden, Widerlagern von Brücken oder Schaltschränke der Stadtbeleuchtung. Auch die SWM hat im Zuge von Anfragen eine Bereitschaft zur Gestaltung ihrer Schaltschränke signalisiert.
Der EB SFM kann in den Bereichen Spielplätze und Friedhöfe keine Flächen für legales Graffiti zur Verfügung stellen.
Lediglich im Bereich der Grünflächenpflege könnte nach
aktuellem Stand die sich in der Bewirtschaftung befindliche Stützmauer neben der bereits gestalteten Stützmauer des Freibades Süd parallel der Leipziger Chaussee für ein legales Graffiti geprüft werden.
3. „Saubere Stadt Magdeburg e.V.“
3.1. Mit dem 2006 gegründetem Verein „Saubere Stadt Magdeburg e.V.“ verfolgte die Stadt den Ansatz, einen Zusammenschluss privater Hauseigentümer finanziell und organisatorisch nach dem Vorbild der Gemeinde Rijpelberg in den Niederlanden zu
unterstützen. Das Interesse in Magdeburg war 2006 jedoch zu gering für ein erfolgreiches Projekt.
Wie schätzen sie die Situation in der heutigen Zeit ein?
Wäre ein erneuter Versuch zur Implementierung des Modellprojektes erfolgreicher?
Der Verein existiert noch und ist über Haus und Grund erreichbar. Inwieweit hier eine aktuelle Nachfrage besteht, kann nicht eingeschätzt werden und muss noch geklärt werden.
3.2. Die Stadtteile Stadtfeld West und Altstadt sind laut Statistik von 2020 die von illegalen Graffitis häufigsten betroffenen Stadtteile Magdeburgs. Ist es denkbar diese Stadtteile vorrangig zu unterstützen?
Eine Priorisierung auf besonders betroffene Stadtteile ist sinnvoll, um knappe Ressourcen gezielt einzusetzen.
4. Aufwendungen / Finanzierung
4.1. 2013 wurden die Aufwendungen zur Beseitigung illegaler Graffitis mit ca. 120.000 Euro bis 150.000 Euro pro Jahr beziffert. Wie hoch sind die Aufwendungen heute?
Wie sieht die Prognose für die kommenden Jahre aus?
Der EB SFM verzeichnete im Jahre 2022 einen wirtschaftlichen Schaden bei Sachbeschädigung durch Graffiti von zirka 2.500 EUR. Der wirtschaftliche Schaden war in den Vorjahren 2020 und 2021 ungefähr gleich. Hierbei handelt es sich allerdings nur um größere, meldepflichtige Sachbeschädigungen. Alle anderen Aufwendungen zur Beseitigung von illegalem Graffiti, beispielsweise an Ausstattungselementen, wie Bänken und Abfallbehältern, werden nicht separat zeitlich erfasst. Größtenteils werden diese
Arbeiten bei der allgemeinen Aufarbeitung der Ausstattungselemente mit erledigt. Der finanzielle Aufwand bei den Baulasten ist sehr unterschiedlich, mehrere Tausend Euro werden jedes Jahr zur Entfernung von Graffiti eingesetzt.
4.2. Um ein Anreizsystem für die Entfernung illegaler Graffitis auf privaten Flächen zu etablieren sind finanzielle Mittel notwendig. Welche anderweitigen Mittel (neben städtischen Mitteln) können für diese Zwecke akquiriert werden?
Hierzu ist keine Aussage möglich.
5. Enge Zusammenarbeit mit der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft
5.1. Wurden seitens der Stadt bereits Gespräche mit der Staatsanwaltschaft geführt, um beispielsweise die Täter zur Mitarbeit bei der Entfernung der Graffiti zu beauftragen?
Nein. Bei Feststellung illegaler Graffiti wird eine entsprechende Strafanzeige erstattet.
5.2. Für eine schnellere und höhere Aufklärungsquote gibt es die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen szenenkundigen Beamten, die die Graffitis einem Personenkreis zuordnen können und der Polizei. Wurden seitens der Stadt mit der Polizei bereits Möglichkeiten besprochen, wie in Magdeburg mit dieser Methode
gearbeitet werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Nein. Hierzu ist keine Aussage möglich.
6. Präventionsmaßnahmen
6.1. In Abstimmung mit der Polizei sollten Informationen für Geschädigte sowie Präventionsmaßnahmen an Schulen, Bildungseinrichtungen und Sportvereinen erarbeitet und umgesetzt werden.
Was unternimmt die Stadt Magdeburg aktuell in Sachen Prävention auf diesem Gebiet? Welche Aktionen werden aktuell vielleicht
sogar vorbereitet? Wer übernimmt hier die Federführung bzw. wer könnte aus Sicht
der Stadtverwaltung in diesem Bereich federführend sein?
Hierzu ist keine Aussage möglich. Siehe Frage 1.
Krug
Das wird nicht das letzte Wort dazu gewesen sein. Wenn auch die Verwaltung den Kampf gegen illegale Graffitis aufgegeben hat, wir noch lange nicht. Ihr werdet dazu bald wieder etwas hören und lesen.