Carola Schumann

Aktuelles

Schildbürgerstreich ? Stellungnahme A0151/23- Nachbesserungen in der Königstraße

Zu dem in der Sitzung des Stadtrates am 17.08.2023 gestellten Antrag A0151/23

„Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Zuge der laufenden Bauarbeiten in der Königstraße
1. auf der Nordseite das nichtbenutzungspflichtige Radverkehrsangebot im Seitenraum mit roten Pflastersteinen (oder mit einem gleichwertigen Verfahren) zu kennzeichnen um diesen unmissverständlich als Verkehrsbereich für Radfahrende erkennbar zu machen.
2. eine qualifizierte planerische Betrachtung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle
„Schäferbreite“ in Auftrag zu geben, welche die Umsetzung im Zeitraum der aktuellen Bauarbeiten beinhaltet.

nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:

1. auf der Nordseite das nichtbenutzungspflichtige Radverkehrsangebot im Seitenraum mit roten Pflastersteinen (oder mit einem gleichwertigen Verfahren) zu kennzeichnen um diesen unmissverständlich als Verkehrsbereich für Radfahrende erkennbar zu machen.

Der Radweg auf der Nordseite der Königstraße ist zwischen der „Schafwäsche“ und „Am Fischertor“ mit dem Verkehrszeichen 237 (Radweg) ausgeschildert und damit benutzungspflichtig. Da es sich um einen reinen, benutzungspflichtigen Radweg handelt, dem kein Gehweg angeschlossen ist, ist eine Rotfärbung nicht erforderlich oder vorgeschrieben. In Bereichen von Kreuzungen und Einmündungen wurde der Radweg rot gepflastert, um die Aufmerksamkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Ein Umpflastern, der in grauen Betonsteinen hergestellten Fläche, würde ca. 350 m2 betreffen und etwas über 20.000 EUR kosten. Ein Umpflastern der Nordseite im Zuge der derzeit laufenden Arbeiten ist sowohl aus kapazitiven Gründen der Baufirma als auch aus finanzieller Sicht derzeit nicht umsetzbar. Die Kosten für ein Umpflastern sind separat vom Tiefbauamt konsumtiv einzuplanen.

Der überwiegende Teil des Radweges wurde in bituminöser Bauweise hergestellt und wäre nachträglich einzufärben. Eine Einfärbung wird seitens der Verwaltung jedoch nicht favorisiert, da die roten Anstriche in den Bereichen, auf denen dieses Verfahren angewendet wurde, nach kurzer Zeit kaum noch zu erkennen waren. Ein ständiges Nacharbeiten wäre dann unerlässlich.

Die im Antrag formulierte Forderung, ein nicht benutzungspflichtiges Radverkehrsangebot im Seitenraum mit roten Pflastersteinen (oder mit einem gleichwertigen Verfahren) zu kennzeichnen, hat hinsichtlich einer Bevorrechtigung des Radverkehrs rechtlich keine Bedeutung und könnte auf Grund der eingeschränkten Breitenverhältnisse sowie dem zu berücksichtigenden barrierefreien Ausbau der Haltestelle nur auf einem kurzen Abschnitt ab der Schäferbreite angelegt werden.

Mit der I0280/21 "Grundsatzbeschluss Ausbau des nördlichen Radweges in der Königstraße" wurde auch die "Gesamtkonzeption für sichere Radverkehrsanlagen in der Königstraße und der Salbker Chaussee" vorgestellt (in der Anlage zur I0280/21), in welcher für den betreffenden Abschnitt zwei Varianten der Radverkehrsführung dargestellt sind (I0280/21, Anlage 2 Lagepläne 2.1 und 2.2).*1
Diese gilt es in den folgenden Planungsphasen zu konkretisieren und eine Vorzugsvariante herauszuarbeiten.

Unter Beachtung der angespannten finanziellen Situation und der Tatsache, dass sich der neu hergestellte Radweg auf der Nordseite in einem tadellosen und ordnungsgemäßen Zustand befindet, empfiehlt die Stadtverwaltung keine Umbauarbeiten/Nachbesserungen auf der Nordseite durchzuführen.

2. eine qualifizierte planerische Betrachtung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Schäferbreite“ in Auftrag zu geben, welche die Umsetzung im Zeitraum der aktuellen Bauarbeiten beinhaltet.

Die derzeitigen Bauarbeiten in der Königstraße werden voraussichtlich am 15.11.2023 abgeschlossen sein. Für die Beauftragung der erforderlichen Vorplanung stehen zurzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Daher wird angestrebt, spätestens zeitlich parallel zur Planung und Realisierung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Schäferbreite“ (Nordseite) gemäß Prioritätenliste aus der betreffenden Drucksache DS0280/21 (Beschluss-Nr. 1248-041(VII)21), die erforderlichen Planungen durchführen zu lassen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass neben der Realisierung der Barrierefreiheit der Haltestelle und einer verbesserten Radverkehrsführung weitere Aspekte zu betrachten sind wie
- das Aufstellen eines Fahrgastunterstandes,
- die Anpassung der Höhenverhältnisse zwecks Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entwässerung und insbesondere unter Beachtung der vorhandenen Grundstückszufahrten, Kellerschächte etc.,
- der Ausgleich der zusätzlich versiegelten Flächen,
- evtl. Anpassungen des vorhandenen Leitungsbestandes sowie
- eine schlüssige bauliche Anbindung im Bereich der Kreuzung Königstraße/Schäferbreite.

Der hieraus resultierende Bedarf an Baumaterial und Baumaschinen und der erforderliche Personaleinsatz kann nicht mit den derzeit vor Ort eingesetzten Mitteln bewerkstellig werden.

Rehbaum

*1 Informationen werden lt. Satzung im Stadtrat nicht diskutiert, sondern lediglich zur Kenntnis genommen.