Carola Schumann

Aktuelles

Stellungnahmen- Upgradeoption für das Schülerticket F0128/24

Antwort der Verwaltung:
1. Wurden bereits Gespräche mit der MVB geführt, um zu eruieren, welche
Möglichkeiten es gibt, das Schülerticket auf das Deutschlandticket aufwerten zu
können? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, wieso nicht?
Auf Beschluss des Magdeburger Stadtrates erfolgte mit Beginn des Schuljahres 2023/2024
erstmalig die Einführung des „Schülertickets Magdeburg“ für Magdeburger Schülerinnen und
Schüler. Seitdem ist die Verwaltung in ständigem Austausch mit den MVB.
Knapp ein Jahr nach Einführung des Schülertickets wurde eine erste Bilanz gezogen, wie das
Ticket von den Schülerinnen und Schülern angenommen wurde. Trotz der geringer als erwarteten
Anmeldezahlen der 9-Euro Variante des Schülertickets kann die Einführung des „Magdeburger
Schülertickets“ als Erfolg gewertet werden. Das Ticket hat zur Verbesserung der Mobilität der
Schülerinnen und Schüler beigetragen.
Gespräche über eine mögliche Aufwertung des Schülertickets wurden bisher nicht geführt. Dies
begründet sich insbesondere mit der Tatsache, dass bislang die Frage der dauerhaften
Finanzierung des Deutschlandtickets noch ungeklärt ist. Das bedeutet, dass es weder
Regelungen zum dauerhaften Ausgleich noch Regelungen zur Aufteilung der Einnahmen aus
dem künftigen Vertrieb des Deutschlandtickets gibt. Damit kann auch noch keine Aussage zu
möglichen finanziellen Belastungen für die Landeshauptstadt Magdeburg getroffen werden.

2. Welche zusätzlichen Kosten würden der Landeshauptstadt Magdeburg bei der
Übernahme der Aufwertung entstehen?
Die entstehenden Kosten ergeben sich nicht allein aus den reinen Vertriebskosten für ein
mögliches künftiges Schüler-(Deutschland)-Ticket. Auch ist nicht die bloße Preisdifferenz zwischen
der ermäßigten Abo-Monatskarte des marego-Verbunds (Tarifstufe Magdeburg) und dem
Deutschland-Ticket anzunehmen. Die Kosten sind vielmehr in einem erheblichen Maße von dem
noch nicht vorliegenden deutschlandweiten Einnahme-Aufteilungs-Verfahren (EAV) und dem
anschließend zu vereinbarenden Landes-EAV abhängig. Erst mit dem verbindlich feststehenden
EAV ergibt sich die Höhe der aus dem Ticketvertrieb generierten Fahrgeldeinnahmen für die MVB.
Im weiteren Schritt steht auch erst dann die Ermittlung möglicher Nachschüsse der
Landeshauptstadt Magdeburg für die MVB fest. Mit der Anwendung des ermäßigten maregoAbonnements für die Tarifstufe Magdeburg ist hingegen klar, dass die Einnahmen weitestgehend
bei den MVB verbleiben.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen sehr angespannten Haushaltssituation und dem seitens der
Landeshauptstadt Magdeburg zur Erreichung der Haushaltsgenehmigung durch das
Landesverwaltungsamt selbst aufgelegten Konsolidierungskonzeptes wäre eine Erweiterung des
Tickets in Verbindung mit Mehraufwendungen für den städtischen Haushalt nicht möglich. Es droht
eine Haushaltsversagung des Landesverwaltungsamtes.

3. Welche Kosten würden für die Eltern entstehen, wenn sie diese übernehmen
würden?
Ein Upgrade in Form einer zusätzlichen Zahlung zur Aufwertung des Schülertickets ist in dieser
Form nicht möglich. Das bestehende Schülerticket ist ein marego-Ticket (Tarifinhaber ist der
marego), während für das Deutschland-Ticket der Bund als Tarifinhaber fungiert. Eine
Vermischung ist nicht möglich, weil die Einnahmen zwei verschiedene Einnahme-AufteilungsVerfahren berühren.

4. Welche Kosten sind der Landeshauptstadt Magdeburg im Jahr 2023 durch das
Schülerticket entstanden?
Für die reinen Ticketpreise wurden der Landeshauptstadt Magdeburg insgesamt 2.867.008,04
Euro in Rechnung gestellt. Nicht in diesem Rechnungsbetrag enthalten sind die 9-EuroZuzahlungen für die Tickets, die nicht kostenlos bewilligt wurden.

5. Welche jährlichen Kosten wären der Landeshauptstadt Magdeburg durch die
Ausstellung von Deutschlandtickets anstelle der Schülertickets auf Basis der
vorliegenden Abonnentenzahlen des Jahres 2023 entstanden?
Auf der Basis der Abonnentenzahl von 2023 für das Schülerticket (13.787 Verträge zum
31.12.2023) wären theoretisch monatliche Kosten in Höhe von 675.563,00 Euro entstanden
(August bis Dezember = 5 Monate, insgesamt 3.377.815,00 Euro). Für das Schuljahr 2024/2025
wird mit einer steigenden Anzahl der Bestellungen gerechnet. Wie unter 2.) ausgeführt, würden die
Einnahmen jedoch nicht, wie beim bisherigen Modell, nahezu vollständig bei den MVB
verbleiben, sondern müssten zukünftig in ein bundesweites Einnahme-Aufteilungs-Verfahren
gegeben werden. Somit würden die Erlöse sinken und der durch die LHMD zu tragende
Ausgleich würde sich in gleichem Maße erhöhen.

6. Wie hoch fiel die Entschädigung durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt
mit der Einführung des Deutschlandtickets an die MVB in 2023 aus und mit welcher
Entschädigung ist für das Jahr 2024 zu rechnen?
Die Spitzabrechnung für die sog. Billigkeitsleistungen 2023 erfolgt erst im Jahr 2025. Erst dann
kann dazu eine Aussage getroffen werden.

7. Welcher zeitliche Horizont wird durch die Landeshauptstadt als realistisch für die
Einführung der Upgradefunktion angesehen?
Ein bloßes Upgrade ist wie unter 3.) dargestellt nicht umzusetzen.
Aus Sicht der Verwaltung und der MVB ist es aktuell nicht empfehlenswert, ein DeutschlandTicket statt eines ermäßigten Abos anzubieten, da die endgültige finanzielle Belastung für die
Landeshauptstadt Magdeburg durch das noch nicht festgelegte Einnahme-Aufteilungs-Verfahren
derzeit noch nicht abschätzbar ist.

Stieler-Hinz / Beigeordnete