Zur Anfrage nimmt die Verwaltung nachfolgend zu den jeweiligen einzelnen Fragen Stellung:
1. Ist der Stadt Magdeburg das Investitionsprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ des
Bundes bekannt?
Ja.
Wenn ja:
1.1 Wurden seitens der Stadt seit 2014 bereits Projekte durch das Programm realisiert? Wenn
ja, welche?
Die Sanierung der Hyparschale wurde mit 5 Millionen Euro aus dem Programm Nationale
Projekte des Städtebaus gefördert.
1.2 Wurden seit 2014 bereits Bewerbungen für dieses Projekt durch die Stadt Magdeburg
eingereicht? Wenn ja, wann und für welche Projekte?
Die Bewerbung für die Hyparschale wurde zum Aufruf 2018 eingereicht.
1.3 Hat die Stadt eine Bewerbung für das laufende Programmjahr eingereicht und wenn ja, mit
welchem Projekt? Wenn nein, warum nicht?
Aktuell läuft gerade ein Projektaufruf in dem Programm. Bis zum 30. April können von den
Kommunen geeignete Projektvorschläge eingereicht werden. Die Landeshauptstadt Magdeburg
hat bereits eine Projektskizze mit dem Titel „Originalgetreue Rekonstruktion der Oberseite der
Anna-Ebert-Brücke über die Alte Elbe in Magdeburg sowie Ersatzneubau der daran auf der
Nordostseite angeschlossenen stark abgängigen Stützwand“ zur Förderung eingereicht.
1.4 In wieweit wurden seitens der Stadt Maßnahmen ergriffen, den Erhalt der HermannGieseler-Halle unter Berücksichtigung des Programmes sicherzustellen? Wurde das Projekt
„Hermann-Gieseler-Halle“ während den Abwägungen für eine Bewerbung in Betracht gezogen
und wenn ja, mit welchen Auswirkungen?
Aufgrund des Beschlusses für den Ersatzneubau der Wolfgang-Lakenmacher-Halle (DS0248/15
„Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau für die Hermann-Gieseler-Halle“), sowie des
zwischenzeitlich bereits erfolgten Verkaufs des Objekts und der anschließend erneut geplanten
Drucksache zur Vermarktung/Ausschreibung in 2023 wurden für die Nutzung auch nur noch
kurzfristig betriebserhaltende Maßnahmen umgesetzt (siehe Stellungnahme S0121/24 zur
Anfrage A0256/23). Eine Berücksichtigung des aufgeführten Programms war im Rahmen der
Betriebserhaltung nicht möglich.
1.5 Das Förderprogramm sieht grundsätzlich eine 33,3͞%ige Beteiligung der Kommune an den
zu tragenden Projektkosten vor. „Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der
kommunale Eigenanteil auf 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen.“Welche finanziellen Mittel stehen der Stadt für den
Erhalt der Halle zur Verfügung? Kann eine Haushaltsnotlage durch die
Kommunalaufsichtsbehörde bestätigt werden und der Eigenanteil somit reduziert werden?
Der Begriff „Haushaltsnotlage“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und im Haushaltsrecht nicht
eindeutig definiert. Diesbezügliche Hinweise finden sich jedoch mittelbar im KVG in § 98, Abs. 3
mit der Verpflichtung zum Haushaltsausgleich und in § 100, Abs. 3 – 6 (Maßgaben für ein
Haushaltskonsolidierungskonzept) sowie auf den ersten Blick expliziter in § 17, Abs. 1 FAG LSA
„Ausgleichsstock“.
Dort heißt es: „Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur
Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der
Kommunen erbracht. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten
von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen.“
Was vor dem Hintergrund des Haushaltsrechts unter „Einnahmemöglichkeiten“ sowie
„unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen“ zu verstehen sei, wird durch das Land nicht weiter
spezifiziert. Somit sind die vorhandenden gesetzlichen Grundlagen für die Feststellung einer
„Haushaltsnotlage“ nicht hinreichend nutzbar.
Da jedoch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde (für die Landeshauptstadt Magdeburg
das Landesverwaltungsamt) eine „Haushaltsnotlage“ bestätigen müsste, sind die Hinweise des
LVwA aus der Haushaltsgenehmigung 2024 aufschlussreich. Mit der I0028/24
„Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg für das Jahr 2024 - Schreiben des
Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 19. Januar 2024“ ist der Stadtrat bereits über
die Beurteilung der städtischen Haushaltslage durch das LVwA in Kenntnis gesetzt worden.
Nachstehend werden die einschlägigen Passagen der Haushaltsgenehmigung dargestellt:
• Die Haushaltssatzung 2024 ist im Rahmen des Ermessensspielraums des LVwA nicht
beanstandet worden, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen wurde erteilt und der genehmigungspflichtige Anteil er
Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.
• „Die Schuldendienstquote im Jahr 2024 beläuft sich auf ca. 8,0 % und liegt damit unter der
10%-Marke, die allgemein als Belastungsgrenze für kommunale Haushalte anzusehen ist.“
• „Die im Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 09.03.2017 angeführten
Voraussetzungen, nach denen Kommunen als finanzschwach gelten, sind vorliegend nicht
erfüllt.“
• „Bei der Landeshauptstadt Magdeburg [ist] in den künftigen Jahren des
Finanzplanungszeitraums noch von einer geordneten Haushaltswirtschaft und damit einer
gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit auszugehen.
Für die Unterhaltung der Hermann-Gieseler-Halle stehen für das Haushaltsjahr 2024 204.000
EUR zur Verfügung, davon u.a. für die bauliche Unterhaltung 50.000 EUR und für die Erstattung
der Verbrauchsmedien 142.600 EUR. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 wird der Ansatz
auf 110.500 EUR reduziert und somit werden u.a. für die bauliche Unterhaltung 10.000 EUR
und für die Verbrauchsmedien 90.600 EUR eingeplant.
Im Fazit ist somit das Vorliegen einer „Haushaltsnotlage“ derzeit zu verneinen. Für die
Erhaltung des Gebäudes sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
Diese Stellungnahme fußt auf Zuarbeiten des FB 01, FB 68, FB 40 und EB KGm.
Rehbaum
Beigeordneter für Umwelt und Stadtentwicklung