Carola Schumann

Aktuelles

Stellungnahme - Taxifahrten an Feiertagen F0030/24

Zur Anfrage Stadträtin Schumann, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Liegen der Landeshauptstadt Zahlen vor, wie viele Taxi-Fahrten in 2023 an Christi
Himmelfahrt und Silvester durchgeführt worden sind, insbesondere wie viele davon
nach 22 Uhr?
Nein, es gibt keine Verpflichtung zu Meldungen an die Genehmigungsbehörde. Bei einer
Nachfrage durch die LH MD bei den Unternehmern obliegt es den Taxiunternehmern, ob
diese freiwillig diese statistischen Angaben tätigen.

2. Wurden bereits Gespräche mit den Taxiunternehmern geführt, wie dafür gesorgt
werden kann, dass auch zu den späten Abendstunden, in den Nachtstunden und an
besonderen Tagen (Feiertagen oder Events) noch Taxis verfügbar sind?
Es gab in der Vergangenheit diverse Gespräche (konkret aus diesem Anlass, aber auch
aus anderen Anlässen) mit dem Stadtverband und der Taxigenossenschaft, in denen die
LH MD auch Einblick bekam, welche Ursachen dazu führten, dass sich die
Unternehmerzahl reduzierte. Als Ergebnis der Gespräche wurde stets festgehalten, dass
es generell zu wenig Fahrpersonal gibt und wenn vorhanden, diese nicht in den späten
Abend- und Nachtstunden fahren wollen.


In 2020 wurde die Thematik „Akquise von Taxifahrern“ in einer Gesprächsrunde mit den
Bildungsträgern Dekra und TÜV, den Vorsitzenden des Taxen-Stadtverbandes, den
Geschäftsführern der Taxengenossenschaft und dem damaligen Bildungskoordinator BOB
erörtert. Ziel war es, ein Projekt mit dem Jobcenter zu initiieren, auch um potentielle
Fahrerinnen und Fahrer mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Für die finanzielle
Förderung des Projektes durch das Jobcenter war Voraussetzung, dass sich Unternehmer
vor Beginn des Projektes bereit erklären, Teilnehmende dieser Maßnahme einzustellen,
was dann jedoch nicht erfolgte.
Die Genehmigungsbehörde hatte diese Gesprächsrunde mit fachlichen Inhalten begleitet,
bspw. wegen der damals noch erforderlichen Ortskundeprüfung (Taxischein). 2021 wurde
diese Prüfung abgeschafft, da seitdem von Taxifahrern ein dem Stand der Technik
entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten ist.

3. War die Wiedereinführung eines Bestellsystems Thema dieser Gespräche? Falls
nein, wieso nicht?
Nein, es ist nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde. Diese hat keinen rechtlichen Einfluss
auf die Geschäftsabläufe der Taxi-Genossenschaft als Fahrtenvermittler.

4. Plant die Landeshauptstadt die Anzahl der Taxi Fahrten, beispielsweise durch die
Zulassung von Konkurrenten wie Uber oder Lyft, zu erhöhen?
Falls ja, mit welchen Unternehmen wird aktuell darüber gesprochen und mit welchem
Ergebnis?
Falls nein, wieso nicht?
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Genehmigungsbehörde (PBefG), neue
„Fahrtenanbieter“ zu gewinnen. Die Aufgaben beschränken sich auf die Bearbeitung von
Anträgen zu den verschiedensten Beförderungsarten sowie auf die Aufsicht und
Überwachung jener Betriebe, welche eine Genehmigung innehaben.
Sollten neue Anbieter beabsichtigen, in Magdeburg tätig zu werden, haben diese einen
Antrag bei der Genehmigungsbehörde zu stellen, welcher durch diese dann zu prüfen ist.
Sämtliche Voraussetzungen dazu stehen im Personenbeförderungsgesetz.

5. Gibt es andere Ideen zur Steigerung der Taxi-Fahrten bei sinkender Anzahl an Taxen
im Stadtgebiet? Falls ja, welche?
Bei der letzten Überarbeitung des Taxentarifes (Amtsblatt 20.10.2023) wurde ein
gesonderter Tarif für Sonn- und Feiertage (jeweils ganztägig) sowie für die Nachtstunden
(von 22:00 bis 06:00 Uhr) eingeführt. Dadurch wurde ein Anreiz für die Unternehmenden
geschaffen, eben zu diesen Zeiten Taxen verstärkt bereitzustellen.

Krug (Beigeordneter)