Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten zu prüfen, inwieweit das Ausleihen von Kunstobjekten, die sich im Fundus der Stadt befinden, aber aktuell nicht in Museen oder Ausstellungen präsentiert werden können, an Unternehmen, städtische Einrichtungen oder auch Bürgerinnen und Bürger der Stadt für eine begrenzte Zeit zu Repräsentationszwecken möglich ist.
Die Prüfergebnisse sollen im Kulturausschuss, Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten sowie im Verwaltungsausschuss vorgestellt werden.
Begründung:
Die Stadt Koblenz macht es bereits vor. Dort werden ausgewählte Kunstwerke (Plastiken, Bilder etc.) aus dem stadteigenen Fundus für eine begrenzte Zeit (in der Regel ein Jahr) für Repräsentationszwecke zur Leihe an Firmen bzw. Bürgerinnen und Bürger angeboten.




