Carola Schumann

Aktuelles

Graffiti-Strategie - interfraktioneller Antrag

A0014/21 Graffiti-Strategie - interfraktioneller Antrag

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine stadtteilbezogene Graffiti-Strategie zu erarbeiten, wie

1. illegale Graffitis (Schmierereien) schneller und nachhaltiger beseitigt

2. künstlerische Darstellungen gefördert

werden können.

Auf eine Überweisung in die Ausschüsse wird aufgrund der Aktualität und Dringlichkeit verzichtet.

Begründung:
Schmierereien aller Ort und illegale Graffitis sind an der Tagesordnung. Sie erwecken den Eindruck, als habe die Stadt bereits kapituliert vor urbaner Zerstörungswut. Dazu gibt es "Gegenbilder", geschaffen z.B. von Max Grimm an der Schönebecker Str. - Weitere Bilder könnten die Tradition der "bunten Stadt" im Sinne von Bruno Taut aufnehmen. Das könnten Bilder sein, die die Identität und das Zusammenleben im jeweiligen Stadtteil fördern, oder Fußball- oder Handballgraffiti, die die Faszination des Sports und die blau-weiße bzw. grün-rote Sporttradition transportieren. Gewinnt man die großen und kleinen Sportvereine der Stadt, das Jugendamt, SWM, die Wohnungsbaugenossenschaften und/oder MVB als Partner, dann ließen sich z.B. Verteilerkästen zu "Sport-Wegweisern" umgestalten. Kitas und Schulen ließen sich gewinnen, z.B. durch Wettbewerbe und Anreize für den Unterricht bzw. die Arbeit in Projekten und Arbeitsgemeinschaften. Die Gestaltung des Spielplatzumfeldes des Eingangsbereiches und des Spielplatzes der Kita St. Agnes durch Schülerinnen und Schüler des Norbertusgymnasiums zeigt, was diesbezüglich möglich ist. Eine solche konzertierte Aktion gewinnt besonders dann, wenn man die GWA einbezieht und deren Mittelzuweisung um einen Betrag (z.B. 100 Euro) erhöht; dieser Betrag würde für eine Graffiti-Gestaltung im jeweiligen Stadtteil ausgezahlt, wenn mindestens dieselbe Summe aus Sponsorenmitteln bereitgestellt würde.

Antrag A0010/21 - Bücherbänke


Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, wo und unter welchen Bedingungen
Bücherbänke in Magdeburg aufgestellt werden können.

Begründung:

Es gibt viele Diskussionen um eine Belebung und Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt. Auch der Ruf nach der Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Schaffung von Sitz- und Verweilgelegenheiten wird lauter. Magdeburg ist eine Stadt der Wissenschaft. Bücherbänke könnten ein weiterer Schritt in Richtung erlebbare Innenstadt sein und ein echter Hingucker werden.
Designer-Buchbänke kennt man u.a. aus Bulgarien. Sie werden mit einem hohen Qualitätsstandard aus Glasfaser hergestellt. Das sichert eine lange Lebensdauer. Die Anschaffung und Aufstellung solcher Buchbänke an den touristischen Hotspots der Stadt könnte gemeinsam mit Sponsoren realisiert werden.

Siehe: https://www.overhertz.com/service-book-benches

Presseecho zum VST-Artikel v. 03.02.21 „Grüner Freiraum statt Schulneubau“

Presseecho zum VST-Artikel v. 03.02.21 „Grüner Freiraum statt Schulneubau“

Es ist mehr als befremdlich, dass der Bildungsausschussvorsitzende den Stadtratsbeschluss für einen neuen Schulstandort in Ostelbien mittels Presseerklärung im Nachhinein in Frage stellt. Vor allem, da dieser mehrheitlich nach langer, kontroverser Debatte getroffen wurde. Grundlage dieses Beschlusses war ein gemeinsamer Antrag für eine Schule am Winterhafen, welcher in einer langen gemeinsamen Sitzung vieler Stadträte auf Einladung der Vorsitzenden des Bildungs- und des Bauausschusses entstanden war. Einigkeit herrschte unter den Stadträten darüber, dass ein Schulneubau in Ostelbien entstehen soll. Lediglich der Bildungsausschussvorsitzende vertrat die Position des OB, der eine weiterführende Schule am Universitätsplatz bevorzugt.

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Haushaltsplan 2021 - Aufstellen von Papierkörben mit Zigaretteneinwurf

Der Stadtrat möge beschließen:

Für das Nachrüsten von Papierkörbern mit einem Zigaretteneinwurf, sind, beginnend ab 2021, jährlich 6 T€ in den Haushalt einzustellen. Dadurch können jährlich ca. 50 Papierkörbe nachgerüstet werden. 

Begründung:

Das Wegwerfen von Zigarettenkippen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bisher gibt es jedoch nur an stark frequentierten Schwerpunktbereichen, z. B. an der Haltestelle Vorplatz Hauptbahnhof Magdeburg oder Hasselbachplatz, Papierkörbe mit Zigaretteneinwurf. Insgesamt befinden sich lediglich 27 Papierkörbe mit Zigaretteneinwurf im Stadtgebiet, überwiegend im Zentrum. Laut Stellungnahme S0107/19 der Stadtverwaltung belaufen sich die Kosten für einen Papierkorb (45 Liter) ohne Zigaretteneinwurf auf ca. 400,00 €. Das Nachrüsten vorhandener Papierkörbe würde pro Stück Kosten von ca. 150,00 € verursachen (ohne Montage).

Dr. Lydia Hüskens                    Burkhard Moll                                  Carola Schumann

Hinweis:
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Verbesserung der Luftqualität an Schulen

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, an welchen Magdeburger Schulen eine Verbesserung der Luftqualität zwingend notwendig erscheint bzw. der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten sinnvoll ist. Im Ergebnis der Prüfung sollen Maßnahmen (bspw. der Einsatz zusätzlicher Partikelfilter oder der Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme) zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen werden bzw. an geeigneten Stellen mobile Luftreinigungsgeräte installiert werden.

Wir bitten um Überweisung in den Finanz- und Grundstücksausschuss sowie den Ausschuss für Bildung, Schule und Sport.

Begründung:

Die Verbreitung des Coronavirus greift auch bei Kindern immer mehr um sich. Zunehmend werden aus Magdeburger Schulen Infektionen gemeldet. Das Umweltbundesamt hat folgende Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen zur Reduzierung der Ausbreitung von SARS-CoV-2-Viren herausgegeben:

  • In Schulen mit raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen sollen für die Dauer der Pandemie die Frischluftzufuhr erhöht werden, und die Betriebszeiten der Anlagen verlängert werden. Arbeitet die Anlage mit Umluft ist der Einbau zusätzlicher Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) zu erwägen.

  • In Schulen ohne RLT-Anlagen (schätzungsweise 90 % der Schulen) soll intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet werden, wie in der gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) verfassten UBA-Handreichung zum Lüften in Schulen vom 15.10.2020 beschrieben. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.
  • Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen, sollte geprüft werden, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z.B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann.

Sind die Maßnahmen unter 1 bis 3 nicht anwendbar, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall).

Regelmäßiges Lüften allein mindert die Gefahr nicht. Ist in einem Klassenraum eine Person infektiös wird diese, trotz ausreichendem Lüften und bei Einhaltung der Abstandsregelungen, statistisch gesehen eine weitere Person infizieren. Daher sollten, zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Familien und unter Berücksichtigung der räumlichen Begebenheiten, sämtliche mögliche Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu senken und eine rasante Ausbreitung der SARS-CoV-2-Viren zu verhindern. Zur Kostenreduzierung könnte in Erwägung gezogen werden, keine Geräte zu kaufen, sondern zu mieten.

 Lydia Hüskens          Burkhard Moll          Carola Schumann

      

Anfrage F0248/20- Mobilitätskoordinator

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 14.11.2019 die Schaffung einer Stelle als Mobilitätskoordinator. siehe Beschluss-Nr. 220-006(VII)19 zum Antrag A0155/19: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Baustellen der Stadt, insbesondere der Großbaustellen der Landeshauptstadt und der städtischen Betriebe, die Stelle eines „Mobilitätskoordinator“ zu schaffen. Der „Mobilitätskoordinator“ erhält vorab alle Informationen, welche die Planung und den Verlauf der Großbaustellen beeinflussen können, ihm werden geplante Bauaktivitäten und sich daraus ergebende Umleitungen zum frühestmöglichen Termin benannt. Die Stelle ist, vorerst für die Jahre 2020 bis 2022 befristet, schnellstmöglich auszuschreiben und in den Haushaltsplan 2020 der Stadt Magdeburg aufzunehmen. Nach zweijähriger Tätigkeit ist die Wirksamkeit durch eine Evaluierung zu überprüfen. Dieser Antrag ergänzt den bereits beschlossenen, aber bisher nicht umgesetzten Antrag A0023/16/1. Der Mobilitätskoordinator soll die Umsetzung des VEP 2030plus koordinieren. In der Information I0259/20 „Aktueller Bearbeitungsstand von Anträgen 2014-2019“ vom 09.10.2020 wird angegeben, dass der Antrag noch in der Umsetzung ist.

Da die Stelle lt. Beschluss zunächst von 2020 bis 2022 befristet werden sollte, sich an der Baustellensituation bisher noch nichts verbessert hat und auch zukünftig nicht damit zu rechnen ist, habe ich zur Umsetzung dieses Antrages daher folgende Fragen an Sie:

1. Erfolgte bisher eine Ausschreibung für diese Stelle?
Wenn ja:
a) Wann?
b) Wie viele Bewerber*innen gab es?
c) Wurde die Stelle zwischenzeitlich besetzt?

Wenn nicht:
a) Warum nicht?
b) Ist zeitnah eine Ausschreibung geplant oder soll diese Stelle intern vergeben werden?

2. Wie planen Sie inhaltlich und zeitlich weiter mit diesem Antrag umzugehen?

Ich bitte Sie, um eine schriftliche Antwort.
Carola Schumann Stadträtin

A0188/20 - Digitale Anzeigetafel Braunlager Straße

Antrag

A0188/20

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob an der Bushaltestelle Braunlager Straße Richtung Süd eine digitale Anzeigetafel mit Echtzeitabfahrtsanzeige und Bussteigverweis errichtet werden kann.

Begründung:
Die Bushaltestelle Braunlager Straße Richtung Süd wird von 6 Buslinien der MVB, 2 überregionalen Buslinien und dem Nachtverkehr bedient. Die Andienung erfolgt an 2 Bussteigen und am Straßenrand an der Halberstädter Straße. Für Busnutzer ist meist erst bei unmittelbarer Einfahrt in den Haltestellenbereich zu erkennen, welcher Bus an welchem der unterschiedlichen Haltepunkte zum Einsteigen anhält. Dies führt unter anderem dazu, dass bei zeitgleichem Einfahren mehrerer Busse die Nutzer oft unmittelbar vor einem Bus von einem Bussteig zum andern bzw. zur Haltestelle am Straßenrand wechseln müssen. Dies ist zum einen gefährlich und zum anderen z.B. gerade für bewegungseingeschränkte Personen oder Fahrgästen mit Kinderwagen nicht zumutbar. Außerdem ist auch bei schlechtem Wetter, z.B. Regen, die Nutzung der vorhandenen Unterstände nicht möglich, weil man als Nutzer am Straßenrand stehen muss, um zu sehen welcher Bus als nächster kommt. Deshalb ist es dringend notwendig dort eine Anzeigetafel zu errichten, auf der sowohl die aktuellen Abfahrtzeiten als auch der jeweilige konkrete Abfahrtsort angezeigt werden.

Carola Schumann               Wigbert Schwenke            Michael Hoffmann

F0174/20 - Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln

Anfrage
F0174/20 - Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

leider erlebt man es in letzter Zeit immer häufiger, dass Fahrgäste, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, nicht den Mund-Nasen-Schutz tragen und somit nicht die derzeit gültige Verordnung einhalten. Sie gefährden sich und die anderen Fahrgäste.

Daher möchte ich Sie Folgendes fragen:
1. Werden bei den Fahrscheinkontrollen auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz kontrolliert?
2. Wer ist für die Kontrollpflicht verantwortlich?
3. Wie viele Kontrollen werden durchgeführt?

Antrag A0173/20 - Ökologische Vielfalt im Vorgarten - Wettbewerb statt Verbot

 
Ökologische Vielfalt im Vorgarten - Wettbewerb statt Verbot

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wettbewerb (Arbeitstitel: Der schönste / grünste/ umweltfreundlichste Vorgarten der Stadt) initiiert werden kann, der zum Ziel hat, dem Trend zu „verschotterten“ Vorgärten entgegenzuwirken. Dieser Wettbewerb könnte durch eine Ausstellung und öffentliche Würdigung der Preisträger Wirksamkeit entfalten - ebenso dadurch, dass er durch Verbände und Vereine unterstützt und in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.

Begründung:
Viele Städte wollen mittlerweile dem Trend der Steingärten entgegenwirken. Vorgärten können sowohl für den Erhalt der biologischen Vielfalt als auch für das Stadtklima eine wichtige Rolle spielen. Selbst kleine Grünflächen bieten Lebensräume. Anstatt mit Verboten und Vorschriften der Verschotterung entgegenzuwirken, sollten Anreize geschaffen werden, seinen Vorgarten dementsprechend zu gestalten. Dies ist nicht nur ein wichtiger Beitrag für ein besseres Stadtklima, sondern es macht auch unsere Stadt attraktiver und lebenswerter.

Carola Schumann            Dr.Lydia Hüskens           Stephan Papenbreer

 

Antrag A0172/20 -Wartehäuschen/Unterstand „Auf den Höhen“

Antrag A0172/20

Wartehäuschen/Unterstand „Auf den Höhen“

Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob an der Haltestelle „Auf den Höhen“ in Ottersleben ein Wartehäuschen installiert werden kann.

Begründung:
Das Wohngebiet „Auf den Höhen/Am Birnengarten“ wächst in den letzten Jahren kontinuierlich an. Viele Bewohner nutzen die Busanbindung, besonders aber auch die Kinder, die mit dem Bus zu ihren Schulen fahren. Da es leider keinen Unterstand gibt, sind die Anwohner und Kinder allen widrigen Wetterbedingungen ausgesetzt und es ist nicht mehr zumutbar. Mit großem Interesse habe ich am 20. Juni 2020 in der Volksstimme gelesen, dass es in Lemsdorf, Harsdorfer Straße, möglich ist, einen zweiten Unterstand zu errichten, obwohl gegenüber schon einer vorhanden ist.