31.01.2012 A0007/12
Gelder für Investitionen im Tierheim beantragen
Die Landeshauptstadt Magdeburg prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, um aus dem im Land Sachsen-Anhalt avisierten Haushaltstitel zur investiven Förderung der Tierheime 2012/13 Gelder für Erweiterung-, Neu- oder Anbauten im kommunalen Magdeburger Tierheim beantragen zu können.
Begründung:
2006 hatte der Stadtrat mehrheitlich auf Antrag von BfM, CDU und SPD beschlossen, den Standort des Tierheims in der Rothenseer Str. mittelfristig zu sichern. Damit wurden unsere Bestrebungen, einen Tierheimneubau zu initiieren, obsolet.
Der Stellungnahme S0153/11 zur Anfrage F0096/11 der Fraktion SPD-Tierschutzpartei-future! ist zu entnehmen, dass der Weiterbetrieb des Tierheims bis 2015 sichergestellt ist.
Allerdings wird auch darauf verwiesen, dass mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die von Hunden ausgehenden Gefahren vermehrt Hunde im Tierheim verbleiben (müssen).Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt antwortet auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Nadine Hampel zur Situation der Tierheime in Sachsen-Anhalt (Drucksache 6/702 vom 05.01.2012 zu KA 6/7267) u.a. „Für 2012/2013 ist ein Haushaltstitel zur investiven Förderung der Tierheime beantragt.“
Da in der Landeshauptstadt offenkundig in den kommenden drei Jahren daran gearbeitet werden muss, dass auch nach 2015 der Weiterbetrieb des Tierheims sichergestellt bleibt oder zu entscheiden ist, dass ein Tierheimneubau notwendig wird, soll geprüft werden, ob möglicherweise bereitgestellte Landesgelder in der Landeshauptstadt eingesetzt werden können, um die Tierheimproblematik einer dauerhaften Lösung zuzuführen