Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat als Vertretung gemäß § 45 Absatz 6 Satz 2 KVG LSA Akteneinsicht in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse bzgl. der
Dienstleistungs-bzw. Gestattungsverträge zur Vergabe von (Außen-)Werberechten zu gewähren. Ausdrücklich eingeschlossen darin sollen sein:
1) Sämtliche Verträge der Landeshauptstadt Magdeburg, Ihrer Eigenbetriebe und Ihrer Eigengesellschaften mit den Firmen Ströer City Marketing, Deutsche Städte-Medien GmbH
(DSM), Ströer Out-of-Home Media AG, Ströer SE & Co. KGaA, Ströer Media Deutschland GmbH einschließlich weiterer Vorgänger*innen-, Beteiligungs- oder Partnerunternehmen inklusive
sämtlicher Vertragsanlagen. Dies betrifft ausdrücklich alle seit 1990 geschlossenen Verträge, inklusive des aktuell gültigen Vertrages.
2) Nebenabreden und Vereinbarungen insbesondere bzgl. des Eigen- /Kulturwerbekontingentes der Landeshauptstadt Magdeburg für kulturelle Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
3) Alle Anpassungen an Leistungsbeschreibungen, Preislisten u.ä. aller Verträge seit 1990 bis heute. Für die Akteneinsicht ist ein ausreichend langer Zeitraum von mindestens zwei Wochen
einzuräumen, damit es für ehrenamtliche Stadträt*innen tatsächlich möglich ist, diese wahrzunehmen.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich!
SPD Stadtratsfraktion Fraktion Die Linke Fraktion FDP/TSP