Carola
Schumann

Meine Anträge

Gemeinsamer Antrag - Werben für das Ehrenamt

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine Kampagne zur Stärkung des Ehrenamtes in Magdeburg zu planen und über geeignete mediale Kanäle über die vielfältigen Möglichkeiten
ehrenamtlicher Arbeit - auch mit Blick auf die große Bedeutung des gesellschaftspolitischen Engagements - zu informieren.

Begründung:
Ehrenamtliches Engagement ist vielfältig, in unzähligen Bereichen - wie u. a. in Sport, Integration, Kultur und Politik - möglich und bereichert auch die Landehauptstadt mit kulturellen, sozialen,
politischen sowie sportlichen Projekten. Jedes dieser Projekte ist nur möglich, weil sich Menschen, ohne das Erwarten einer Gegenleistung, dafür stark machen. Entscheidend für den Erfolg ehrenamtlicher Aktionen ist vor allem die Motivation und das Herzblut der Ehrenamtlichen.
Die Kampagne dient somit nicht nur der Aktivierung neuer ehrenamtlicher Mitbürgerinnen und Mitbürger und der damit verbundenen Steigerung der Lebensqualität in unserer Stadt, sondern auch der Anerkennung für die vergangenen Leistungen von Ehrenamtlichen. Aus diesem Grund sollte die Stadt Magdeburg das Ehrenamt nicht nur finanziell, sondern auch durch eine
Werbekampagne unterstützen. Dabei könnte die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH gebeten werden, Außenwerbeflächen zur Verfügung zu stellen, die aktuell nicht gebucht sind, um auf
diesen insbesondere für die ehrenamtliche Arbeit in den jeweiligen Stadtteilen zu werben oder besondere ehrenamtliche Projekte hervorzuheben.

Kathrin Meyer-Pinger       Carola Schumann         Burkhard Moll
Fraktionsmitglied              Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender

A0206/23 - Zukunft zeigen - Wie entwickelt sich Magdeburg - Stellungnahme der Verwaltung

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten eine dauerhafte Ausstellung zu errichten, die über die aktuellen Großprojekte in der Landeshauptstadt Magdeburg informiert. Die Ausstellung soll in
physischer Form im Alten Rathaus oder an einem vergleichbaren Ort der Begegnung installiert und regelmäßig aktualisiert werden. Zusätzlich sollen die Ausstellungsinhalte in digitaler Form
auf der Homepage der Stadt zur Verfügung gestellt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen des neuen Beteiligungskonzeptes sollen zahlreiche Ziele wie die frühzeitige Information der Bürger*innen zur Verbesserung der Akzeptanz von Projekten, das gemeinsame
Gestalten der Zukunft, die niedrigschwellige und barrierearme Beteiligung oder auch das frühzeitige Einholen von Meinungen von Bürger*innen verfolgt werden, um größtmögliche Effekte zu erreichen.
Im Zuge des Großprojektes „City-Tunnel“ gab es eine Ausstellung „Kunst am Bau“, organisiert durch den Bereich der Oberbürgermeisterin im Raum der Städtepartnerschaften im Alten
Rathaus. Bürger*innen hatten hier die Möglichkeit, sich die Ergebnisse des Wettbewerbes anzuschauen.
Im IBA-Shop der Landeshauptstadt Magdeburg kann derzeit eine Sonderausstellung „Prämonstratenserberg – Sein und Werden eines Stadtquartiers“ besucht werden. Interessierte Bürger*innen der Landeshauptstadt erhalten die Gelegenheit, sich über das Vorhaben am Prämonstratenserberg zu informieren und bekommen einen geschichtlichen Rückblick auf das Stadtquartier.
Unter otto-beteiligt.de erhalten Bürger*innen online Informationen rund um das Projekt und können sich am Vorhaben aktiv beteiligen.
Auch zukünftig soll es im Zuge des neuen Beteiligungskonzeptes „Beteiligung mit Wirkung“, welches am 10.10.2023 mit der DS0557/23 in der OB DB bestätigt wurde, frühzeitige
Informationen auch in Form von Ausstellungen zu Projekten geben.

Diese können im Rahmen einer „Tandemnutzung“ im Raum „Städtepartnerschaften“ des Rathauses, in den
Räumlichkeiten des Familieninformationsbüros, im IBA Shop oder vergleichbaren Orten organisiert werden.
Ab dem zweiten Quartal 2024 sollen Beteiligungsformate auch in digitaler Form über eine Beteiligungsplattform durchgeführt werden. Hier ist der frühzeitige Informationsaustausch auch über die Bereitstellung von Bildinhalten in digitaler Form möglich und auch angedacht.

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht zielführend, eine Dauerausstellung im Rathaus zu etablieren. Hierfür fehlen sowohl die personellen als die räumlichen Ressourcen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen des Konzepts temporär Ausstellungen zu aktuellen Projekten in analoger und digitaler Form zu organisieren und auszurichten.

Borris

A0225/23- Begrünung und Photovoltaik für Fahrgastunterstände

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, mit welchem finanziellen Aufwand die Fahrgastunterstände mit einer Begrünung oder einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden können, ob dafür Fördermittel zur Verfügung stehen und welchen zeitlichen Rahmen die Realisierung des Projektes in Anspruch nehmen wird. Beim Errichten neuer Wartehäuschen soll zudem direkt die Dachbegrünung oder die Installation einer Photovoltaikanlage in Betracht gezogen und umgesetzt werden. Dafür sollen Gespräche mit der MVB GmbH & Co. KG und gegebenenfalls der Ströer CORE GmbH & Co. KG geführt werden.

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Antrag A0207/23 „Dokumenten-Station„ für die Landeshauptstadt

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für die Landeshauptstadt Magdeburg eine „Dokumenten-Station“ nach dem Vorbild in Potsdam installieren zu lassen. An der „DokumentenStation“ können mit Hilfe eines Barcodes und dem Fingerabdruck Dokumente ohne Termin (beispielsweise am Rathaus) abgeholt werden.

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A0224/23 - Aufnahme der Beimssiedlung in das UNESCO-Welterbe

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Land Sachsen-Anhalt Gespräche zu führen, um die Aufnahme der Hermann-Beims-Siedlung in die UNESCO Welterbestätten voranzutreiben.
Der Antrag wird in den Kulturausschuss überwiesen.

Begründung:

Die Grundidee der Welterbekonvention und der aus ihr resultierenden Welterbeliste ist es, Naturund Kulturerbestätten von außergewöhnlichem universellem Wert für die gesamte
Weltgemeinschaft für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu bewahren. Die Vertragsstaaten sind aufgerufen, bedeutende Stätten zu benennen und in einem Nominierungsverfahren zu präsentieren. In Deutschland sind aufgrund der Kulturhoheit die Bundesländer und deren Denkmalbehörden für alle Angelegenheiten von bedeutenden Stätten zuständig; und damit auch für das Nominierungsverfahren eines materiellen Erbes für die Aufnahme in die Welterbeliste. Die Kultusministerkonferenz führt dann die aus den Bundesländern kommenden Vorschläge für Kultur- und Naturerbestätten zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste zusammen.
Mit der Hermann-Beims-Siedlung verfügt Magdeburg seit den 1920er Jahren über eine repräsentative Siedlung, die in ihrer Art einzigartig ist und als innovative Antwort auf die Wohnungsfrage in der ersten Hälfte des 20 Jahrhunderts gewertet werden kann. Die Hermann-Beims-Siedlung (kurz: Beimssiedlung) wurde in den Jahren 1924 bis 1932 auf Grundlage des von Bruno Taut erarbeiteten Generalsiedlungsplan der Stadt Magdeburg errichtet.
Sie gilt als erste und größte Großsiedlung Magdeburgs der 1920er Jahre. Ziel war die Bereitstellung von sozialem Wohnraum, der gesundes und preisgünstiges Wohnen ermöglicht. Architektonisch ruhige, übersichtliche und in sich abgeschlossenen Straßenräume mit einzelnen versetzen Bauten lockern die fast ausschließlich parallel zueinander errichteten Wohngebäude auf und machen die Siedlung einzigartig. Im 2. Weltkrieg wurde die Siedlung weitestgehend verschont und beschädigte Gebäude originalgetreu wiederaufgebaut. 1980 wurde die Siedlung als Denkmal des Städtebaus unter Schutz gestellt.
In Magdeburg ist die Hermann-Beims-Siedlung in Ihrer Verbindung von modernem Design der 1920er Jahre sowie den technischen und ästhetischen Innovationen ein außergewöhnliches Beispiel für einen neuen städtebaulichen und architektonischen Typus und verdient die Aufnahme in die Liste der UNESCO Welterbestätten um für gegenwärtige und zukünftige Generationen
bewahrt zu bleiben/werden.

Änderungsantrag A0052/23/1 Gedenktafel für die Opfer der Belagerung Sarajevos

Der Stadtrat möge beschließen:

Der vorliegende Antrag wird folgendermaßen geändert

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt im Rathaus, im
Raum der Städtepartnerschaften, für die Opfer der Belagerung unserer Partnerstadt Sarajevo Anfang der 1990er Jahre anzubringen.

Die Begründung erfolgte mündlich. Inhalt:  Die Tafel soll nicht, wie ursprünglich gefordert am Rathaus, sondern im Rathaus im Raum für Städtepartnerschaften, angebracht werden.

A 0120/23 Begrüßung der Neugeborenen in Magdeburg

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen,
in welcher Form eine Begrüßung der Neugeborenen im Rathaus der Landeshauptstadt durchgeführt werden kann und welche Kosten
damit verbunden sind. Die Veranstaltung soll dazu genutzt werden die Familiengründung mit einer Urkunde und einer kleinen Aufmerksamkeit (ähnlich des Bronze Reliefs aus den 1980er
Jahren) zu würdigen.

Begründung:
Laut aktueller Bevölkerungsprognose für Magdeburg wird die Einwohnerzahl noch bis 2026 auf 240.000 Einwohner steigen und dann wieder langsam abfallen. Die Landeshauptstadt hat sich
daher eigenständig dem Ziel verschrieben den Rückgang der Bevölkerung zu vermeiden und das erreichte positive Ergebnis zu stabilisieren. Wie in den 80er Jahren in Magdeburg bereits
gehandhabt soll eine halbjährliche oder vierteljährliche Begrüßung für die Neugeborenen und deren Eltern im Rathaus realisiert werden, zu welcher die Eltern der Kinder vorab eingeladen
werden. Eine offizielle Begrüßung der Neugeborenen im Rathaus kann dazu beitragen junge Familien in Magdeburg zu halten und so Teil der Lösung sein.

Antwort der Verwaltung ( Information):
https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=241532

A0090/23 Einführung eines „roten Fadens„ für die Landeshauptstadt Magdeburg

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Im Rahmen der Erneuerung des touristischen Informations- und Wegeleitsystems der Landeshauptstadt Magdeburg (DS0307/22) wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, einen
„Roten Faden“ nach dem Vorbild der Stadt Hannover zu planen und umzusetzen.
So soll entlang der Sehenswürdigkeiten Magdeburgs ein roter Streifen auf den Boden gebracht werden, der es den Touristen ermöglicht, einen Stadtrundgang zu unternehmen und selbst
bestimmen zu können, wie viel Zeit sie an den einzelnen Orten verbringen möchten. Ergänzend zu dem roten Streifen wird die Oberbürgermeisterin damit beauftragt, mit der MMKT Gespräche zu führen, mit dem Ziel, eine Begleitbroschüre und/oder eine App bereitzustellen, welche den Gästen der Landeshauptstadt Informationen und historische Hintergründe vermittelt.
Diese Informationen sollten mehrsprachig, mindestens aber in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung stehen. Beim Erstellen der Route soll auf die Barrierefreiheit geachtet werden,
sodass auch Besucher mit Einschränkungen den Rundgang genießen können.

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, den Kulturausschuss, den Finanz- und Grundstücksausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und regionale Förderung überwiesen.

Begründung:
Magdeburg hat viele Sehenswürdigkeiten, die Gäste aus aller Welt anziehen, jedoch durch die gesamte Stadt verteilt liegen. Der rote Faden sorgt dafür, dass bei einem Besuch der Landeshauptstadt keine Attraktion unentdeckt bleibt. Zudem kann sich jeder Tourist einfach orientieren und selbstständig entscheiden an welchen Stellen er oder sie länger verweilen möchte. Durch die längere Verweildauer werden die Touristen mehr Geld in der
Landeshauptstadt lassen und damit die ohnehin schon geringen Investitionskosten für den roten Faden wieder in die Stadtkasse spülen. Auch die App könnte mit kostenpflichtigen Audioguides
versehen werden und so zusätzliche Einnahmen erzielen. Zur Finanzierung kann das Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur genutztwerden, welches bereits für die DS0307/22 Anwendung gefunden hat, das Vorhaben mit bis zu 95 % unterstützt und so den Eigenanteil der Stadt erheblich reduziert.
In Hannover hat sich die Art der Touristenführung bewährt, wird auf TripAdvisor sogar mit 4,5 Sternen bewertet und lädt somit zum Nachahmen ein.

Stellungnahme der Verwaltung liegt vor:
https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=241057

Interfraktioneller Antrag A0069/23 Akteneinsicht zur Vergabe von (Außen-) Werberechten

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat als Vertretung gemäß § 45 Absatz 6 Satz 2 KVG LSA Akteneinsicht in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse bzgl. der
Dienstleistungs-bzw. Gestattungsverträge zur Vergabe von (Außen-)Werberechten zu gewähren. Ausdrücklich eingeschlossen darin sollen sein:
1) Sämtliche Verträge der Landeshauptstadt Magdeburg, Ihrer Eigenbetriebe und Ihrer Eigengesellschaften mit den Firmen Ströer City Marketing, Deutsche Städte-Medien GmbH
(DSM), Ströer Out-of-Home Media AG, Ströer SE & Co. KGaA, Ströer Media Deutschland GmbH einschließlich weiterer Vorgänger*innen-, Beteiligungs- oder Partnerunternehmen inklusive
sämtlicher Vertragsanlagen. Dies betrifft ausdrücklich alle seit 1990 geschlossenen Verträge, inklusive des aktuell gültigen Vertrages.
2) Nebenabreden und Vereinbarungen insbesondere bzgl. des Eigen- /Kulturwerbekontingentes der Landeshauptstadt Magdeburg für kulturelle Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
3) Alle Anpassungen an Leistungsbeschreibungen, Preislisten u.ä. aller Verträge seit 1990 bis heute. Für die Akteneinsicht ist ein ausreichend langer Zeitraum von mindestens zwei Wochen
einzuräumen, damit es für ehrenamtliche Stadträt*innen tatsächlich möglich ist, diese wahrzunehmen.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich!

SPD Stadtratsfraktion      Fraktion Die Linke   Fraktion FDP/TSP

Antrag 0074/23 Schaffung eines Lernzentrums - Aufnahme in den Lernort-Stadion e.V.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg stellt zunächst fest,
i. dass es zur Förderung der politischen Bildung neben dem Standort Schule auch außerschulischer Lernorte bedarf, die den Jugendlichen vertraut sind und eine moderne und interaktive Wissensvermittlung in Bereichen wie Demokratie, Mobbing, Gewalt, Toleranz, Fairplay und Diskriminierung ermöglichen. ii. dass Lernen im Stadion verschiedenste Möglichkeiten bietet, politische Bildung an
Jugendliche heranzutragen, sie zu befähigen mit Konfliktsituationen umzugehen und zu lernen, wie Demokratie aussieht, wie man sie stärken und selbst mitgestalten kann - so beispielsweise in Form von unbenoteten Mitmachkursen, Rollen- und Vertrauensspielen.
Um die Jugendlichen in Magdeburg am Lernort-Stadion an politische Bildung heranzuführen, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt,
i. gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH, dem 1. FC Magdeburg e.V., dem SC Magdeburg, dem PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband - Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., dem Fanprojekt Magdeburg, dem Sportgymnasium Magdeburg, der Sport-Sekundarschule "Hans Schellheimer", dem Landessportbund, der Landeszentrale für Politische Bildung, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt und
gegebenenfalls weiteren potenziellen Kooperationspartnern Gespräche zu führen, mit dem Ziel, ein gemeinsames Lernzentrum aufzubauen.
ii. nach entsprechender Sondierung und konzeptioneller Ausgestaltung die Aufnahme in den Lernort-Stadion e.V. aktiv voranzubringen und den Stadtrat über den Fortschritt des
Projektes zu gegebener Zeit zu informieren.

Wir bitten um Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Schule und Sport, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Familie und Gleichstellung sowie in den Finanz- und Grundstücksausschuss.

Einführung von "Bürohunden" im Alten Rathaus

Einführung von "Bürohunden" im Alten Rathaus
IF Antrag gemeinsam mit Stadtrat Oliver Müller

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes, die Einführung von Bürohunden im Rathaus zu gewähren.

Dabei soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mitnahme ihres Hundes an den Büroarbeitsplatz, zumindest „temporär“, insbesondere auch in Notsituationen, beispielsweise bei der Überbrückung von Tierarztbesuchen usw., möglich ist. Bei einem positiven Effekt kann die Einführung von Bürohunden auf weitere Verwaltungsgebäude ausgeweitet und eine geeignete allgemeine Regelung erarbeitet werden.

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