Carola Schumann

Aktuelles - Meine Anfragen

Anfrage Digitalisierung im Klassenzimmer

Digitalisierung im Klassenzimmer 

Die Digitalisierung ist in der heutigen Zeit ein prägender Faktor für die Arbeitswelt von morgen. Die „digitale Alphabetisierung“ in den Schulen erlangt einen immer größer werdenden Stellenwert. Sie ist neben Lesen, Schreiben und Rechnen eine weitere Kulturtechnik und für viele in Zukunft eine Schlüsselkompetenz für die Bildungsbiografie und den beruflichen Werdegang. Um im europäischen Bildungswettbewerb mithalten zu können, bedarf es der entsprechenden technischen Ausstattung von Schulen (und Lehrpersonal), damit den Lernenden die entsprechenden Kompetenzen im Sinne des KMK-Strategiepapiers „Bildung in der digitalen Welt ab dem Schuljahr 2018/19 verbindlich vermittelt werden können.

Der Kommune als Schulträger kommt dabei eine entscheidende Rolle zu, um diese große Aufgabe erfolgreich zu bewältigen. Aus diesem Grund - und vor dem Hintergrund, dass die LH Magdeburg in den vergangenen Jahren bei der Schulsanierung Maßstäbe gesetzt hat - frage ich Sie:

  1. Viele Kommunen haben in den vergangenen Jahren Konzepte zur IT-Ausstattung der Schulen in kommunaler Trägerschaft erarbeitet, einige sogar auf der Basis detaillierter Befragungen von Lehrkräften. (Beispiel: Erlangen: https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1127/346_read-33901/) Arbeitet die LH Magdeburg an einem solchen Konzept? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja: Wann wird dieses Konzept vorliegen?
  2. An wie vielen Schulen liegen bereits Medienbildungskonzepte vor?
  3. Wie viele Schulen in Magdeburg haben sich für das aktuelle IKT-Programms der Landesregierung beworben?
  4. Inwieweit sind die Schulen in die kommunale Breitbandstrategie der LH Magdeburg eingebunden?
  5. Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen) mit Laptops für den Gebrauch im Unterricht fortgeschritten? Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen) zum Ausbau der Ausstattung mit Laptops und für deren Wartung zur Verfügung?
  6. Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen) mit Tablets zum Gebrauch im Unterricht vorangeschritten? Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen) für die Ausstattung mit Tablets und für deren Wartung zur Verfügung?
  7. Wie weit ist der Ausbau von WLAN-Netzen an den Schulen (differenziert nach Schulformen im Land Bremen) vorangeschritten? Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen) für den Ausbau der WLAN-Netze zur Verfügung?
  8. Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen) mit interaktiven Whiteboards vorangeschritten? Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen) für die Ausstattung mit Whiteboards und für deren Wartung zur Verfügung?

Ich bitte um eine kurze und ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen.

Digitalisierung im Klassenzimmer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

die Digitalisierung ist in der heutigen Zeit ein prägender Faktor für die Arbeitswelt von morgen. Die „digitale Alphabetisierung“ in den Schulen erlangt einen immer größer werdenden Stellenwert. Sie ist neben Lesen, Schreiben und Rechnen eine weitere Kulturtechnik und für viele in Zukunft eine Schlüsselkompetenz für die Bildungsbiografie und den beruflichen Werdegang. Um im europäischen Bildungswettbewerb mithalten zu können, bedarf es der entsprechenden technischen Ausstattung von Schulen (und Lehrpersonal), damit den Lernenden die entsprechenden Kompetenzen im Sinne des KMK-Strategiepapiers „Bildung in der digitalen Welt ab dem Schuljahr 2018/19 verbindlich vermittelt werden können.

Der Kommune als Schulträger kommt dabei eine entscheidende Rolle zu, um diese große Aufgabe erfolgreich zu bewältigen. Aus diesem Grund - und vor dem Hintergrund, dass die LH Magdeburg in den vergangenen Jahren bei der Schulsanierung Maßstäbe gesetzt hat - frage ich Sie:

  1. Viele Kommunen haben in den vergangenen Jahren Konzepte zur IT-Ausstattung der Schulen in kommunaler Trägerschaft erarbeitet, einige sogar auf der Basis detaillierter Befragungen von Lehrkräften. (Beispiel: Erlangen: https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1127/346_read-33901/). Arbeitet die LH Magdeburg an einem solchen Konzept? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja: Wann wird dieses Konzept vorliegen?
  2. An wie vielen Schulen liegen bereits Medienbildungskonzepte vor?
  3. Wie viele Schulen in Magdeburg haben sich für das aktuelle IKT-Programms der Landesregierung beworben?
  4. Inwieweit sind die Schulen in die kommunale Breitbandstrategie der LH Magdeburg eingebunden?
  5. Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen) mit Laptops für den Gebrauch im Unterricht fortgeschritten? Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen) zum Ausbau der Ausstattung mit Laptops und für deren Wartung zur Verfügung?
  6. Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen) mit Tablets zum Gebrauch im Unterricht vorangeschritten? Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen) für die Ausstattung mit Tablets und für deren Wartung zur Verfügung?
  7. Wie weit ist der Ausbau von WLAN-Netzen an den Schulen (differenziert nach Schulformen) vorangeschritten? Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen) für den Ausbau der WLAN-Netze zur Verfügung?
  8. Wie weit ist die Ausstattung der Schulen (differenziert nach Schulformen) mit interaktiven Whiteboards vorangeschritten? Welche Budgets stehen den Schulen (differenziert nach Schulformen) für die Ausstattung mit Whiteboards und für deren Wartung zur Verfügung?

Anfrage Kontrollen Radfahrer

Anfrage: Kontrollen von Radfahrern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

gerade in der Frühlings- und Sommerzeit gibt es in Magdeburg ein erhöhtes Aufkommen von Radfahrern.

Auch für Radfahrer gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Viele Radfahrer halte sich auch an die Verkehrsregeln. Dennoch halten sich bedauerlicher Weise zunehmend mehr nicht daran und fahren (zum Teil aggressiv auf dem Fußweg oder in die falsche Verkehrsrichtung. Dadurch werden die anderen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, andere Radfahrer aber auch abbiegende Autofahrer) gefährdet.
Deshalb frage ich an:

  1. Ist Ihnen das Problem bekannt?
  2. Gibt es dazu Kontrollen des Stadtordnungsdienstes? (Falls nicht, wieso nicht?)
  3. Welche Verstöße werden am meisten geahndet?
  4. Wie hoch ist Strafe, für die Benutzung der Radfahrer auf dem Gehweg?
  5. Wie hoch ist die Strafe, der Radfahrer, wenn sie in der falschen Richtung fahren?

Ich bitte um eine mündliche sowie um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme

 

Anfrage Wartehäuschen Haltestelle Wanzleber Chaussee

Wartehäuschen Halberstädter Chaussee/Wanzleber Chausse

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

in der Halberstädter Chaussee/ Wanzleber Chaussee nutzen viele Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV und damit die vorhandene Bushaltestelle. Leider gibt es dort, worauf ich bereits 2016 erstmals in einer Anfrage hinwies, keine Unterstellmöglichkeiten und Sitzgelegenheiten. Somit sind die wartenden Bürgerinnen und Bürger, vor allem die älteren Bewohner der naheliegenden Seniorenwohnanlage, allen Witterungsbedingungen ausgesetzt.

Ich beziehe mich nunmehr auf die Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, S0239/16 vom 05.10.2016, und frage Sie:

  1. Wann wird die Maßnahme für einen Witterungsschutz durchgeführt?
  2. Können die Nutzer der MVB noch vor dem schlechten Herbstwetter mit dem Unterstand rechnen? 

 

Stellungnahme: S0220/17 vom 17,07.2017 

Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin der MVB und des Tiefbauamtes konnte festgestellt werden, dass die örtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle Halberstädter Chaussee/Wanzleber Chaussee gegeben sind. Derzeit arbeiten die MVB und das Tiefbauamt an einer Lösung, möglichst noch vor dem Herbst einen Fahrgastunterstand, Wetterschutz o. ä. an dieser Haltestelle zu errichten. 

Zimmermann

 

 

 

Anfrage: Kulturellen Erbes in Sachsen-Anhalt in der EFRE-Förderperiode 2014-2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

das Bundesland Sachsen-Anhalt ist reich an kulturellem Erbe. Von der Bronzezeit, dass Mittelalter, die Reformation, die Zeit der Aufklärung bis zur klassischen Moderne. Deshalb hat unser schönes Bundesland auch eine Vielzahl von UNESCO-Welterbestätten. Die Sammlung geht von bedeutende Denkmale, Dome und Klöster, Burgen und Schlösser, Parklandschaften, Museen und Domschätze.

Schwerpunktorientiertes Handeln ist die Voraussetzung um die Stadt Magdeburg nach außen und die Identitätsbildung nach innen weiter und dauerhaft positiv zu beeinflussen.

Seit 2014 gibt es einen Wettbewerb zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes.

Daher frage ich an:

  1. Ist der Stadt Magdeburg der Wettbewerbsaufruf zur Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes in der EFRE- Förderperiode 2014-2020 bekannt?
  2. Welche Beteiligungen der Stadt Magdeburg sind geplant?
  3. Welche Beiträge der Stadt Magdeburg werden dafür genutzt?

Anfrage zum Tierheimfest Magdeburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

das Magdeburger Tierheim besteht seit 1976. Seit 1991 gehört es der Stadt Magdeburg. Jedes Jahr finden Tiere vorrübergehend eine Unterkunft im Tierheim. Es gehört zu den besten Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Der Magdeburger Tierschutzbeirat hat sich am 29. September 2010 konstituiert. Laut Stadtratsbeschluss Nr. 681-27(V)10 soll ein jährliches Tierheimfest unter Federführung des Tierschutzbeirates stattfinden. Nach meiner Kenntnis hat bisher keine Umsetzung dieses Beschlusses stattgefunden.

Daher frage ich an:

1. Befasst sich der Magdeburger Tierschutzbeirat mit der Umsetzung des Beschlusses Nr. 681-27(V)10?

1.1 Wenn Nein – Welche Gründe liegen vor?

2. Welche Ideen oder Planungen gibt es für die Initiierung eines MagdeburgerTierschutztages?

3. Sind Kontakte zu anderen Tierschutzorganisationen geknüpft worden?

Sanierung Akkumulatorenhaus im Elbbahnhof

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

das Akkumulatorenhaus im Elbbahnhof verfällt zusehends. Dem Eigentümer des Grundstückes wurden weitere Baugenehmigungen erteilt, ohne Auflagen zur Sanierung des Akkumulatorenhauses. Magdeburg bewirbt sich um den Titel der Kulturhauptstadt Europas - da spielt die Elbe und das Gebiet des alten Elbbahnhofs eine wichtige Rolle.

Daher frage ich an:

1. Wer ist der Eigentümer des Akkumulatorenhauses im Elbbahnhof?

2. Ist das Akkumulatorenhaus im Elbbahnhof denkmalgeschützt?

3. Welche Möglichkeiten wird die Landeshauptstadt Magdeburg ergreifen, um das

Akkumulatorenhaus im Elbbahnhof vor dem Verfall bewahren?

Ich bitte um schriftliche Stellungnahme.

Verzögerung Grundschulanmeldung

Die Anmeldung zur Einschulung von Kindern für das kommende Schuljahr muss laut Landesbildungsministerium bis 31. März erfolgen. Dem liegt die vorhergehende Meldung der zugeteilten Kinder von der Stadtverwaltung an die Schulen zu Grunde. Diese Meldung ist bisher nicht erfolgt, sodass eine Anmeldung der Kinder von Seiten der Eltern nicht möglich ist. Verunsicherung und Planungssicherheit in den Einrichtungen und bei den Eltern sind die Folge. Der Stadtrat hat am 26. Januar 2017 die Berechnung der Schuleinzugsbereiche durch eine neue Methode beschlossen und den Stadträtinnen und Stadträten versichert, dass die Berechnung umgehend erfolgt und die Fristen zur Anmeldung eingehalten werden können, durch zeitnahe Meldung der Namen der zugeteilten Kinder an die Schulen.

Daher frage ich den Oberbürgermeister:

1. Warum verzögert sich die Meldung der Namen der zugeteilten Kinder von der

Stadtverwaltung an die Schulen?

2. Welche Konsequenzen sind für Schüler, Eltern und Schulen durch diese

Verzögerung zu erwarten?

3. Wie soll diesen Konsequenzen begegnet werden?

4. Wie wird verhindert, dass sich diese Verzögerung 2018/19 wiederholt?

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1)

Die Anmeldung der Einschüler muss gemäß Terminplan des Runderlasses des Ministeriums für Bildung „Aufnahme an Grundschulen" zum Schuljahr 2018/19 bis zum 1.3. erfolgt sein.

Die DS0392/16 „Optimierung von Schulbezirken" wurde durch die Verwaltung bereits im September erstellt, die Beschlussfassung zu Punkt 2 (Einschüler 2018) wurde jedoch vom 17.11.2016 auf den 26.01.2017 wegen Gesprächsbedarf innerhalb der Fraktionen vertagt.

Erst mit endgültiger Beschlussfassung konnte das Optimierungsprogramm starten, dessen Ergebnis Grundlage einer Satzung über die Schulbezirke der kommunalen Grundschulen ist, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss.

Nach dem ersten Durchlauf des Programms waren viele Bereinigungen vorzunehmen, z.B. unsichere Schulwege manuell zu sperren. Da jede Straße geprüft werden muss, ist dies ein zeitaufwändiger Vorgang. Insgesamt waren drei Durchläufe notwendig.

Zu 2 und 3)

Die Konsequenz ist, dass derzeit keine verbindliche Schulanmeldung erfolgen kann, sondern lediglich eine Registrierung zur Schulanmeldung. Nach der Beschlussfassung der Satzung ist eine Zuordnung der Grundschüler zu den einzelnen Schulen sinnvoll und soweit es noch nicht erfolgt ist, werden die Erziehungsberechtigten zur verbindlichen Anmeldung aufgefordert. Haben Erziehungsberechtigte bereits eine Registrierung ihres Kindes an einer Schule vorgenommen, die nicht zum optimierten Schulbezirk gehört, werden diese gesondert darüber informiert.

Die Planungssicherheit der Schulen ist gegeben, denn die Zügigkeit der Grundschule und die Planungsgröße (22 Kinder pro Klasse) ist den Schulleitungen bekannt

Zu 4)

Die Satzung über die Schulbezirke für das Einschulungsjahr 2019/20 wird dem Stadtrat Ende des 3. Quartals 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, sodass eine verbindliche Anmeldung der Einschüler 2019 erlassgemäß erfolgen kann.

Anfrage Sprachlehrer

Anfrage der CDU/FDP/BfM

Sprachlehrerförderung läuft aus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

zum 31. Dezember 2016 laufen die Arbeitsverträge von 185 Sprachlehrern in Sachsen-Anhalt aus, davon werden nur 50 im Anschluss unbefristet eingestellt. Sprachlehrer unterrichteten bisher Flüchtlingskinder ganztägig in der deutschen Sprache, da diese aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht am Regelunterricht teilnehmen können. Ich wurde gehäuft von Bürgern angefragt, ob eine derartige Verringerung der Anzahl an Sprachlehrern in Sachsen-Anhalt auch Veränderungen an Magdeburger Schulen zur Folge haben.

Daher stelle ich Ihnen heute folgende Fragen:

1. Welche Auswirkungen hat die stark reduzierte Anzahl an Sprachlehrern für Magdeburger Schulen?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung dieser Reduzierung entgegenzuwirken?

3. Gibt es eine Statistik zu Schulbesuchen von sprachgeförderten Flüchtlingen in der

Landeshauptstadt?

Ich bitte um eine mündliche sowie ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Carola Schumann

Stadträtin Fraktion CDU/FDP/BfM

Wartehäuschen Halberstädter Chaussee/Wanzleber Chaussee

Anfrage

Wartehäuschen Halberstädter Chaussee/Wanzleber Chaussee

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

bezugnehmend auf meine Anfrage (F0097/14) vom 22. Mai 2014 und die daraufhin in der Stadtratssitzung erteilte mündliche Antwort des Beigeordneten Dr. Dieter Scheidemann möchte ich nun wiederholt nachfragen:

1. Welche Schlussfolgerungen sind im Nachgang der Aufsichtsratssitzung der Magde-burger Verkehrsbetriebe, auf der der damalige Aufsichtsratsvorsitzende die Anregung vortragen und besprechen wollte, gezogen worden?

2. Wann wird das Wartehäuschen, auf das die Bürgerinnen und Bürger nun schon so lange warten, errichtet?

Ich bitte um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Informationsverbesserungen zur Flüchtlingspolitik

Anfrage: Informationsverbesserungen vom 5.11.15

Die Antworten dazu finden Sie unter www.magdeburg.de Ratsinformation Recherche Stellungnahme Nr. S0017/16

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

immer mehr Bürger unserer Stadt betrachten die wachsende Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit Sorge. Oft sind es begründete oder unbegründete Ängste, hervorgerufen durch Unwissenheit, Halbwissen, Voreingenommenheit, selten aber aus reiner Ausländerfeindlichkeit, die zu Überreaktionen und Ablehnung führen.

Um dieser Spirale entgegenzuwirken bedarf es einer besseren Aufklärung und Informationspolitik.
Je besser die Menschen informiert sind, umso eher sind sie bereit Neues
anzunehmen und sich den Herausforderungen zu stellen. Die Seite www.magdeburg.de/flüchtlinge leistet hier bereits einen sehr guten
Beitrag.

Daher frage ich an:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Bürger besser über die geplante, auch kurzfristige, Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchende im Wohngebiet zu informieren?

2. Hat die Verwaltung schon einmal geprüft, ob:

a) Die GWA eines Stadtteils auch kurzfristig einberufen werden kann, um Informationen
zu geben, Fragen zu sammeln und diese vor Ort oder schriftlich von der
Verwaltung zu klären? ( Informationsveranstaltung)

b) Briefe in unmittelbarer Nachbarschaft verteilt werden können, in denen auf die
wichtigsten Anliegen eingegangen wird?

c) Eine Hotline zu dem Thema eingerichtet werden kann?

d) Regelmäßig in 4- 6 wöchentlichem Abstand eine Informationsveranstaltung in einem größeren Saal (z.B. einem Hörsaal der Uni) durchgeführt werden kann, um möglichst viele Bürger erreichen und informieren zu können?

e) In Kooperation mit den lokalen Medien eine Frage- Antwort-Serie zur Aufklärung der
Bürger in Fragen Asyl, Flüchtlinge u.a. erscheinen kann?

f) Eine Informationsbroschüre zu den Zielen, Aufgaben, Herausforderungen der Stadt (der Kommune) erstellt und an die Haushalte verteilt werden kann?

Neben einer mündlichen Beantwortung der Fragen, bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme.

Carola Schumann

Stadträtin Fraktion
CDU/FDP/BfM

Impfstatus von Flüchtlingen

Anfrage Impfstatus von Flüchtlingen vom 8.10.15 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

in den Medien war zu lesen, dass der Landkreis Miesbach alle ankommenden Flüchtlinge untersucht und impft. Dies geschehe auch zum Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung.

Als Anhaltspunkt gibt es dazu ein Konzept zur Impfung von Flüchtlingen des Robert-Koch-Institutes.

Deshalb frage ich an:

1. Ist der Verwaltung das Konzept des Robert-Koch-Institutes bekannt?

2. Wird der Impfstatus bei den hier ankommenden Flüchtlingen kontrolliert?

3. Welche Impfungen werden in diese Kontrollen einbezogen?

4. Wird gegebenenfalls eine Nachimpfung vorgenommen?

5. Gibt es hierfür eine entsprechende Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes mit Vertragsärzten?

Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme.

Wildtierauffangstation

Anfrage Wildtierauffangstation

In den letzten Jahren zieht es immer mehr Wildtiere in die Städte. Neben kleineren Wildtiere und Greifvögeln sind dies zunehmend Rehe, Füchse und Wildschweine. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auch die Wölfe nicht ewig nur vor den Toren der Stadt aufhalten werden.

Was passiert nun mit den kranken oder verletzten Wildtieren (z.B. durch Verkehrsunfälle)?

Ich bitte um die schriftliche Beantwortung meiner Fragen:

1. a) Wo werden Wildtiere derzeit untergebracht und behandelt?

b) Wie viele Tier und welcher Art waren es in den letzten 5 Jahren?

2. Gibt es in Magdeburg auch die Möglichkeit größere Wildtiere unterzubringen?

Wenn ja:

a) Wo?

b) Reichen die räumlichen und personellen Kapazitäten aus, um diese Aufgabe auch zukünftig
zu erfüllen?

Wenn nein:

a) Warum nicht?

b) Gibt es Überlegungen, dieses in nächster Zukunft zu ändern?

Sachstand Baugenehmigung Festung Mark

Sachstand Baugenehmigung Festung Mark

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

die aktuelle Lage der Festung Mark nach der Erteilung der Baugenehmigung durch die
Landeshauptstadt hat bereits große mediale Resonanz erfahren. Insbesondere geht
es dabei um die Auflagen, die aus Sicht des Betreibers dieser wichtigen
kulturellen Einrichtung, einen wirtschaftlichen Betrieb erschweren, wenn nicht
ganz unmöglich machen.

Daher stellen wir Ihnen folgende Fragen.

  1. Wird aus Sicht der Verwaltung der vorhandene Ermessensspielraum zu Gunsten einer wirtschaftlichen Betreibung der Festung Mark bei der erteilten Baugenehmigung ausgenutzt?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die kritisierten Auflagen so abzuändern, dass eine Kompromisslösung gefunden wird, die von allen Beteiligten mitgetragen wird?
  3. Ist ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Betreibers, der Stadtverwaltung sowie interessierten Mitgliedern des Stadtrates, insbesondere der Ausschüsse StBV und KT, organisiert durch die Verwaltung möglich, um direkt vor Ort die entsprechende Problemlagen zu
    debattieren?

Es wird um eine mündliche und eine ausführliche schriftliche Stellungnahme gebeten.

Carola Schumann                                                                  Beate Wübbenhorst
Stadträtin Fraktion CDU/FDP/BfM                                         Stadträtin SPD- Stadtratsfraktion

 

 

Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

mit der Information I0276/14 „Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Betrachtungszeitraum vom 12.03.2014 bis 31.08.2014" wurde dem Stadtrat eine erste Auswertung des Projektes vorgelegt.

Aus persönlichen Beobachtungen und Gesprächen mit Bürgern hat sich jedoch noch weiterer Informationsbedarf herausgestellt.

Daher stelle ich folgende Fragen:

  1. In welchem Verhältnis stehen die Einnahmen aus den Buß- und Verwarngeldverfahren
    zu den dafür aufgewendeten Personalkosten?
  2. Wo werden, außer an Schulen, Tempo-30-Zonen, Alten- bzw. Pflegeheimen, zusätzlich
    Messungen vorgenommen und nach welchen Kriterien werden diese Orte ausgewählt?

Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung.

Carola Schumann

Zaun Demenz Centrum Vitanas Materlikstraße 1-10 Schleinufer

21.1.2014 Zaun Demenz Centrum Vitanas Materlikstraße 1-10Schleinufer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das neue Vitanas Demenz Centrum im Gebäude der ehemaligen Reichbahndirektion am Schleinufer wurde im August 2013 eröffnet. Die Fertigstellung der Außenanlagen erfolgte sukzessive. Nun wurde auch ein Zaun, der das Areal umgrenzt, errichtet.

Dieses „Bauwerk“ wirft einige Fragen auf, u.a. weil es dem Stadtbild nicht angemessen erscheint.

Ich bitte um eine kurze mündliche und ggf. ergänzende schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:

  1. Ist bekannt, ob der Zaun ein Provisorium ist oder bereits die endgültige Umgrenzung des Areals?
  2. Gibt es eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt und der Vitanas-Gruppe über Art und Gestaltung der Umgrenzung? Wenn ja, was sieht sie vor und wurden die Vorgaben eingehalten?
  3. Wenn die Frage 3 verneint wird: Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Eingrenzung des Vitanas-Areals dem Straßenbild angemessener zu gestalten?