Carola Schumann

Aktuelles

ÄA- Stadtschreiber-Stipdenium nur alle zwei Jahre vergeben

Haushaltsplan 2024 - Stadtschreiber-Stipdenium nur alle zwei Jahre vergeben

Der Stadtrat möge beschließen:

Das Stadtschreiber-Stipendium wird zukünftig nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre vergeben.

Begründung:
In der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt darf nicht nur versucht werden die Einnahmen zu erhöhen, man sollte auch prüfen welche Ausgaben reduziert werden können. Ein Stadtschreiber kann das Ansehen einer Stadt verbessern, indem er positiv über diese schreibt und berichtet. Geld um das Image der Landeshauptstadt zu verbessern, hat diese aber aktuell nicht, sodass das Stipendium nur noch alle zwei Jahre vergeben werden sollte. In dem Jahr ohne Stadtschreiber wird die Landeshauptstadt sicher auch anders positiv auf sich aufmerksam machen können und die dafür eingestellten Mittel zur Haushaltskonsolidierung nutzen. 

Carola Schumann                                     Burkhard Moll Fraktionsvorsitzende                                Fraktionsvorsitzender

DER ÄA WURDE ABGELEHNT:

Haushaltsplan 2024 - Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes

Der Stadtrat möge beschließen:

Der vorliegende Antrag wird folgendermaßen ergänzt (neu fett):
Eine Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes durch entsprechende Änderung der Gebührensätze des § 2 der Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) gemäß der Anlage 1 des Änderungsantrages DS0446/23/4/1.

Begründung:
Die Einwohnerinnen und Einwohner Magdeburgs mussten in den vergangenen Jahren bereits viele Kostensteigerungen hinnehmen und auch die Landeshauptstadt selbst verlangt ihren Bürgerinnen und Bürgern mehrere Kostensteigerung ab. Beispielhaft genannt seien hier die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B und die Anhebung der Hundesteuer. Einzeln betrachtet handelt es sich dabei immer nur um wenige Euro im Jahr, in seiner Gesamtheit sind die Mehrkosten für jeden Einzelnen dennoch erheblich. Weitere Lasten würden sich auch negativ auf die Kaufkraft und den Konsum auswirken und damit den Einzelhandel, besonders in der Innenstadt, weiter schwächen.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt ist es zwingend notwendig Mehreinnahmen zu generieren, jedoch sollten die unter anderem durch den steigenden Onlinehandel angeschlagenen Unternehmen in der Innenstadt nicht weiter geschwächt werden.

Carola Schumann                            Burkhard Moll
Fraktionsvorsitzende                        Fraktionsvorsitzender

Evelin Schulz                                   Mirjam Karl-Sy
Stadträtin                                         Stadträtin

DEM ÄNDERUNGSANTRAG WURDE ZUGESTIMMT. Damit werden die Parkgebühren nicht, wie geplant um 100 % steigen, sondern "nur" um 50% erhöht. Nur mit diesem Kompromis konnten wir die Verdopplung der Parkgebühren verhindern.

Haushaltsplan 2024 - Förderung Freie Kulturszene

Der Punkt 2. wird wie folgt ersetzt:

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 06. Dezember 2021 erhält das Netzwerk Freie Kultur e.V. (NFK) die noch fälligen Personalkosten für 4 Monate, da der Geschäftsführervertrag erst zum 01. Mai 2021 geschlossen wurde und die Mittel somit nur für 20 Monate ausgezahlt sind.

Darüber hinaus werden dem Netzwerk Freie Kultur e.V. nochmals einmalig städtische Mittel von maximal 15 T€ für die anteilige Finanzierung einer Personalstelle für den Zeitraum Mai bis Dezember 2024 gewährt.

Gleichzeitig werden dem Stadtrat die ebenfalls 2021 beschlossene unabhängige Evaluierung (bspw. durch den Kulturbeirat) bis Ende I. Quartal 2024 zur Bestätigung vorgelegt. Quartalsweise hat das NFK schriftlich dem Kulturausschuss über seine Aktivitäten zu berichten, insbesondere zum Schwerpunkt Fördermittel-Akquise.

Kathrin Natho                                       Olaf Meister       Fraktionsvorsitzende  GRÜNE/future!

Kornelia Keune                                    Dr. Thomas Wiebe Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion

Oliver Müller                    Stadtrat Fraktion DIE LINKE
Carola Schumann           Stadträtin  Fraktion FDP/TSP

DEM ÄNDERUNGSANTRAG WURDE ZUGESTIMMT.

ÄA zum Haushalt - Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B

Haushaltsplan 2024 - Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B

Der Stadtrat möge beschließen:
Die vorliegende Drucksache wird folgendermaßen geändert :
Für das Veranlagungsjahr 2024 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B statt auf 495 v.H. auf
550 v.H. festgesetzt. Der Haushaltsansatz für die Grundsteuer B wird von 32.500.000 Euro um 3.500.000 Euro auf 36.000.000 Euro angehoben.

Begründung:
Die Landeshauptstadt muss ihren Haushalt ausgleichen und dafür an vielen verschiedenen Stellen Einsparungen treffen bzw. ihre Einnahmen erhöhen - das steht außer Frage. Infrage gestellt werden sollte aber die Art und Weise. Die Änderungen der Bundesregierung an der Feststellung des Grundsteuermessbetrages und damit der Erhebung der Grundsteuer ab 2024 sorgen ohnehin schon für Verunsicherungen in der Bevölkerung. Durch die Erhöhung um 95 Prozentpunkte würde jeder Bürger der Landeshauptstadt erneut erhebliche Verteuerungen seines Lebens erfahren. Hinzu kommt, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatz eine Erhöhung der Sozialleistungskosten für KdU geförderte Wohnungen nach sich zieht.
Der Grundsteuerhebesatz B liegt in verschiedenen Großstädten wie zum Beispiel Hamburg, Köln und München deutlich unter dem im Antrag geforderten 590 Prozent.
Eine Anhebung des Grundsteuerhebesatzes für Magdeburg sollte demzufolge geringer ausfallen.

DER ÄA WURDE NICHT BESCHLOSSEN.
Somit wurde dem ÄA der Oberbürgermeisterin gefolgt und der Hebesatz wird auf 590 v.H festgesezt. Das bedeutet eine Erhöhung um fast 100 v.H.

Rede zur Haushaltsdebatte

                        

„I love MD“ – dieser Schriftzug leuchtet und glitzert aktuell wieder gegenüber dem Kloster Unser Lieben Frauen. Es ist ein Element unserer fantastischen Magdeburger Lichterwelt – und ein beliebtes Fotomotiv, dass auch mir persönlich sehr gut gefällt.

I love MD

Meine Damen und Herren,
wer seine Stadt, wer seine Heimatstadt liebt, der macht sie besser – diese positive Grundhaltung ist es, die für uns Kommunalpolitik ausmacht.  Das ist der Grund, warum wir uns für unsere Stadt engagieren: Wir wollen Magdeburg Stück für Stück immer lebens- und liebenswerter machen.

Mehr Chancen durch mehr Freiheit für mehr Menschen in Magdeburg – das ist unser Antrieb.

Wir sind optimistisch, mutig, lösungsorientiert, empathisch und weltoffen. Wir stehen für eine Politik, die die Bürger einbezieht und das Gemeinwohl im Blick behält.

Fakt ist: Unsere Stadt hat sich großartig entwickelt. Darauf können wir stolz sein. Und wir müssen alles daransetzen, dass Magdeburg den begonnenen Weg fortsetzt und sich hier alle wohl und sicher fühlen. Unsere Stadt muss künftig noch mehr Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten für die Menschen, die hier leben, bieten. Das ist unser Ziel, und das ist das Credo, mit dem wir uns auch den aktuellen, schwierigen Haushaltsberatungen stellen.

Dabei ist unsere Fraktion alles andere als dogmatisch!
Unseren Pragmatismus können Sie daran erkennen, dass wir bereit sind zu Kompromissen und zum Schlucken einiger „Kröten“.
Eine behutsame (!) Anhebung der Parkgebühren, ohne Kulturkampf gegen Autofahrer (!), können wir uns in Teilen vorstellen. Auch der Debatte zum Hebesatz für die Grundsteuer oder auch zu einer so genannten Bettensteuer werden wir uns verantwortungsvoll stellen, auch wenn solche Maßnahmen freilich in keinem unserer Wahlprogramme zu finden sind.
Wir müssen konstatieren: Die Belastbarkeitsgrenze der Bürgerinnen und Bürger ist erreicht. Auch deshalb lehnen wir etwa eine Erhöung der Hundesteuer für den Ersthund ab.

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Interfraktioneller Antrag- Sportförderbericht

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt entsprechend der Stellungnahme „Regelmäßig über die Sportförderung in Magdeburg berichten“ (S0503/23) einen wiederkehrenden Sportförderbericht für die Landeshauptstadt Magdeburg zu erarbeiten, der jeweils aktualisiert alle vier Jahre erscheint. Über die Umsetzung ist der Stadtrat bis zum Ende des 2. Quartals im Jahr 2024 zu unterrichten.

Begründung: Die Stellungnahme „Regelmäßig über die Sportförderung in Magdeburg berichten“ (S0503/23) greift die Anregungen aus der gleichnamigen Anfrage (F0320/23) positiv auf und skizziert bereits mögliche Umsetzungsschritte. Diese Überlegungen sollen bis zum 30.06.2024 konkretisiert und dem Stadtrat in Form einer Information vorgelegt werden.

Kornelia Keune                  Dr. Thomas Wiebe 
         Fraktionsvorsitzende SPD-Stadtratsfraktion

Kathrin Natho                    Olaf Meister
         Fraktionsvorsitzende Fraktion GRÜNE/future 

Wigbert Schwenke            Bernd Heynemann
Fraktionsvoesitzender CDU-Ratsfraktion 

Carola Schumann             Burkhard Moll
Fraktionsvorsitzende Fraktion FDP/Tierschutzpartei

Haushaltsplan 2024 - Förderung Freie Kulturszene -Interfraktioneller Antrag

ÄA zur DS0446/23/12/1
Haushaltsplan 2024 - Förderung Freie Kulturszene

Der Punkt 2. wird wie folgt ersetzt:
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 06. Dezember 2021 erhält das Netzwerk Freie Kultur e.V. (NFK) die noch fälligen Personalkosten für 4 Monate, da der Geschäftsführervertrag erst zum 01. Mai 2021 geschlossen wurde und die Mittel somit nur für 20 Monate ausgezahlt sind.
Darüber hinaus werden dem Netzwerk Freie Kultur e.V. nochmals einmalig städtische Mittel von maximal 15 T€ für die anteilige Finanzierung einer Personalstelle für den Zeitraum Mai bis Dezember 2024 gewährt.
Gleichzeitig werden dem Stadtrat die ebenfalls 2021 beschlossene unabhängige Evaluierung (bspw. durch den Kulturbeirat) bis Ende I. Quartal 2024 zur Bestätigung vorgelegt. Quartalsweise hat das NFK schriftlich dem Kulturausschuss über seine Aktivitäten zu berichten, insbesondere zum Schwerpunkt Fördermittel-Akquise.

Unterzeichner:
Fraktion GRÜNE/future!, SPD-Ratsfraktion, SR Müller (Fraktion DIE LINKE) , SRin Schumann (Fraktion FDP/TSP

Kurztitel Haushaltsplan 2024 - Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes

Änderungsantrag DS0446/23/4/1
Haushaltsplan 2024 - Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes

Der Stadtrat möge beschließen:
Der vorliegende Antrag wird folgendermaßen ergänzt (neu fett): Eine Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes durch entsprechende Änderung der Gebührensätze des § 2 der Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) gemäß der Anlage 1 des Änderungsantrages DS0446/23/4/1.

Begründung:
Die Einwohnerinnen und Einwohner Magdeburgs mussten in den vergangenen Jahren bereits viele Kostensteigerungen hinnehmen und auch die Landeshauptstadt selbst verlangt ihren Bürgerinnen und Bürgern mehrere Kostensteigerung ab. Beispielhaft genannt seien hier die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B und die Anhebung der Hundesteuer. Einzeln betrachtet handelt es sich dabei immer nur um wenige Euro im Jahr, in seiner Gesamtheit sind die Mehrkosten für jeden Einzelnen dennoch erheblich. Weitere Lasten würden sich auch negativ auf die Kaufkraft und den Konsum auswirken und damit den Einzelhandel, besonders in der Innenstadt, weiter schwächen. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt ist es zwingend notwendig Mehreinnahmen zu generieren, jedoch sollten die unter anderem durch den steigenden Onlinehandel angeschlagenen Unternehmen in der Innenstadt nicht weiter geschwächt werden.

Nachsatz: Hätten wir diesen Kompromissantrag nicht zur Abstimmung gebracht, wäre eine Erhöhung um 100% erfolgt. Eine Zustimmung zum Verhandlungsgegenstand in der DS0446/23/4 der Oberbürgermeisterin war bereits im Vorfeld signalisiert worden.

Aktueller Stand - Bronzeskulptur „Spielende Mädchen"

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Juni 2023 wurde die Bronzeskulptur „Spielende Mädchen“ aus dem Jahr 1974 der bereits verstorbenen Bildhauerin Ursula Schneider-Schulz mutwillig zerstört. Bereits einen Monat später, im Juli 2023, war der übrige Teil des Kunstwerkes samt Betonsockel abgebaut und im Kulturbüro eingelagert worden.

Mir ergeben sich diesbezüglich folgende Fragen:
1. Was ist seit Juli 2023 mit den „Resten“ der Skulptur passiert?

2. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand bezüglich der Tätersuche?

3. Ist geplant, die Skulptur zu rekonstruieren und wieder im öffentlichen Raum zu präsentieren?
Wenn ja, wie ist der aktuelle Planungsstand?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

4. Ist für die Stadt denkbar, einem anderen Künstler die übrigen Teile der Skulptur zu überlassen um daraus ein neues Kunstwerk (ggf. mit appellierender Funktion) zu gestalten?

5. Wenn 3. und 4. nicht realisiert werden kann / soll, ist es möglich, eine Art Gedenktafel für dieses Kunstwerk / die Künstlerin an dieser Stelle aufzustellen?

Ich bitte Sie, um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Antwort.

Aktionstag für Kunst und Kultur

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird gebeten zu prüfen, ob und in welcher Form die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Stadt Halle (Saale) und dem Land Sachsen-Anhalt (beispielsweise an der Elbuferpromenade) ein Aktionstag für die Kunst und Kulturszene durchführen kann.

Wir bitten um Beratung des Prüfergebnisses im Kulturausschuss, im Ausschuss für Bildung, Schule und Sport sowie im Finanz- und Grundstücksausschuss.

Begründung:
• 2022 wurde die „Große Sitzende“, eine Skulptur im Süden der Elbuferpromenade, von Unbekannten mit Goldfarbe überzogen.
• 2019 wurde der Mechthild-Statue, die oberhalb des Schleinufers auf dem Fürstenwall steht der linke Arm abgetrennt.
• Im Januar 2023 wurde von der 1984 erschaffenen Figurengruppe „Turnende Kinder“ von Rudolf Hilscher (Bronzeplastik) in der Hallenser Innenstadt vom Sockel gerissen.
• Im Juni 2023 wurde die Bronzeskulptur „Spielende Mädchen“ von Ursula Schneider-Schulz von unbekannten Tätern zerstört. Seit 1974 war sie Teil der öffentlichen Kunst an der Elbuferpromenade (Schleinufer) in Magdeburg.
Dies sind nur einige Beispiele bei denen Kunstwerke im öffentlichen Raum beschädigt und/oder zerstört wurden. Für die Kunstwerke gibt es kaum noch Hoffnung auf Rettung, weil die gestohlenen Bestandteile meist zerlegt und eingeschmolzen werden um sie gewinnbringend zu verkaufen.
Ob Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl, für die Kunst im öffentlichen Raum in Magdeburg und ganz Sachsen-Anhalt sollte ein Aktionstag initiiert werden, der einerseits die öffentliche Kunst in den Mittelpunkt stellt und anderseits auf die sinnlose Zerstörungswut aufmerksam macht. Die Aktion kann ebenso als Spendenaktionstag für die Kunst- und Kulturszene etabliert werden und so einen Beitrag zur kulturellen Bildung sowie zum Gemeinschaftsgefühl leisten.