Carola Schumann

Aktuelles - Meine Anfragen

Umgestaltung Barleber See

Anfrage F0121/20
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

es wurden umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen für den Barleber See gestartet, um die Attraktivität des Sees zu steigern. Es werden und sollen erhebliche Änderungen vorgenommen werden. Diese Maßnahmen zur Umgestaltung des Erholungsortes sind teilweise nicht nachvollziehbar, beziehungsweise unklar.

Deshalb frage ich Sie:

Geruchsgutachten Biovergärungsanlage

Die Antwort der Verwaltung auf diese Fragen finden Sie hier:

https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=599775 type=do&#search=%22S0187/20%22

 

Anfrage  F0104/20

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,
das Geruchsgutachten (I0108/20) liegt nun vor und soll am 04.06.2020 als Information in den Stadtrat kommen. Da lt. Geschäftsordnung Informationen nur zur Kenntnis genommen, aber nicht diskutiert werden, stelle ich folgende Fragen:

1. Das Gutachten bezieht sich auf einen Planungsstand der Betreiber aus dem Jahr 2019. Diese Planungen sind aus dem Gutachten (GA) nicht ersichtlich.
a) Wie ist der Planungsstand, der als Grundlage für das GA dient?
b) Wer garantiert, dass der zugrundeliegende Planungsstand so umgesetzt wird?

2. Eine Geruchsbelastung von 88 Stunden am Stück kann lt. Gutachten nicht ausgeschlossen werden. Ist es dann richtig, dass es das ganze übrige Jahr eine Geruchsbelastung von 0 gibt?

3. Ist es richtig, dass nicht nur eine normal biologische Intensivrotte, sondern eine industrielle Anlage der stofflichen und energetischen Abfallverwertung erfolgen wird?

4. Aus welchem Grunde ist die Emissionen des gasmotorischen BHKW, als wesentliche Anlagenkomponente in diesem Gutachten nicht einbezogen worden?

5. a) Welche Gründe sprechen für eine Anlage mit offener Nachrotte?
b) Gibt es keine modernere Technik? (geplante Anlage hat den technischen Stand von vor 25 Jahren) c) Wie soll die Geruchsbelästigung durch die offene Nachrotte verhindert werden?
d) Von welchem Rottegrad und von welchen fachlich fundierten Geruchswerten wurde in diesem Gutachten ausgegangen? e) Wie soll beim Wenden der Nachrotte-Mieten eine Geruchsverlagerung (Belästigung) und Staubentwicklung verhindert werden?

6. a) Ist es richtig, dass es nur ein Anliefertor geben wird?
b) Ist damit nicht aufgrund des intensiven Radladerverkehrs mit einer hohen Gleichzeitigkeit von offenem Tor und Biogut-Umschlag im Inneren der Halle zu rechnen?
c) Auch das Entleeren der Boxen (Bunker) ist sehr geruchsintensiv. Wie soll die zu erwartende Geruchsbelästigung ausgeschlossen werden?

7. Ist geplant, betriebsrelevante Erfahrungswerte wie Langzeitverhalten, Korrosionen, Wartung sowie Wirtschaftlichkeit anderer schon länger in Betrieb befindlichen Anlagen (z.B. in Halle- Lochau) in die weitere Prüfung einzubeziehen?

Ich bitte um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

Auswirkungen der Corona- Krise

27.04.2020

Anfrage F0086/20 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper, die Corona-Krise trifft Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen sowie Selbstständige in unterschiedlichem Maße. Dazu gehören auch die Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften Magdeburgs.

Ich möchte daher gerne wissen:

1. Welche Einnahmeverluste haben die städtische Gesellschaften, die Eigenbetriebe und die Landeshauptstadt seit Beginn der Corona-Krise zu verzeichnen und welche Tendenzen lassen sich daraus für die weiteren Monate abzeichnen?

2. a) Wurden Mitarbeiter*innen der Gesellschaften in Kurzarbeit geschickt und wie wirkt sich dies auf deren Einkommenssituation aus? Wie hoch fällt die Kurzarbeit aus?
b) Kommt hier der Tarifvertrag mit Verdi zur Aufstockung der Gehälter auf 95 bzw. 90 Prozent des Nettogehaltes zur Anwendung?
c) Was bedeutet die Kurzarbeit für die anfallende Arbeit in den Gesellschaften (z. B. gemäß Volksstimme-Bericht Kurzarbeit bei der MVGM bei gleichzeitiger Öffnung des Elbauenparks)?

3. a) Wurden Mitarbeiter*innen in den Gesellschaften gekündigt bzw. befristete Verträge aufgrund der Krise nicht verlängert?
b) Wie wird mit Honorarkräften (z. B. Stadtführer) und Minijobber umgegangen?

4. a) Welche Maßnahmen haben die Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften ergriffen, um weitere Kosten zu sparen?
b) Wie wirkt sich das wiederum auf Lieferanten und Partner (z. B. Sicherheitsgewerbe, Veranstaltungsdienstleister, Reinigungsgewerbe, Gastronomie, Künstler, Werbeagenturen, etc. aus? Wurden beispielsweise Dienstleistungsverträge gekündigt und Aufträge storniert?
c) Welche Maßnahmen werden ergriffen, dass den Lieferanten nicht alle Einnahmen wegbrechen bzw. sie finanzielle Unterstützung erhalten? Kredite können z. B. in der Veranstaltungsbranche niemals zurückgezahlt werden und sind hier nicht zweckdienlich.

5. a) Geraten städtische Gesellschaften bei einer Fortsetzung der aktuellen Situation in existenziellen Schwierigkeiten?
b) Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese städtischen Gesellschaften zu unterstützen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass diese wieder mehr Aufträge an ihre Lieferanten vergeben können, deren Existenz durch die Krise ebenfalls massiv bedroht ist.

6. a) Hat die Landeshauptstadt bereits mit dem Bund und dem Land über finanzielle Hilfen für den städtischen Haushalt verhandelt? Wenn ja, mit welchem Erfolg?
b) Können Sie schon abschätzen, welche Auswirkungen die Krise auf den städtischen Gesamthaushalt haben wird? - Wie gestaltet sich ansonsten die finanzielle Lage der Landeshauptstadt?

Neben einer kurzen mündlichen Beantwortung der Anfrage, bitte ich um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme.

 

Anfrage F0012/20- Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper,

seit dem 01. Januar 2020 gelten in der Bundesrepublik Deutschland die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die Leistungsberechtigten.
Die Neuausrichtung von einer einrichtungs- zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung, die Aufhebung der Unterscheidung in ambulante, stationäre und teilstationäre Leistungen, die Optimierung der partizipativen Gesamtplanung, die Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und von Leistungen zum Lebensunterhalt sind die Neuregelung des Einkommens- und Vermögenseinsatzes, sind als Verbesserungen gedacht, führen jedoch bei den leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen zu großer Verunsicherung. Selbst Experten, die fachkundig in diesem Bereich sind, wissen nicht, wie das BTHG in geänderter Form umgesetzt werden soll.


Daher meine Fragen:

1. Ist es möglich, die Leistungsberechtigten über die zum 01. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen und deren Folgen schriftlich und in leichter Sprache (ggf. mithilfe von Beispielen) zu informieren?


2. Kann durch die Landeshauptstadt Magdeburg dafür Sorge getragen werden, dass für mögliche Härtefälle in Bezug auf plötzlich geringere finanzielle Leistungen schnellstmöglich Lösungen eruiert werden?

Delegation nach Berlin - Anfrage F0014/20

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

in der 50. Kalenderwoche 2019 reiste eine Delegation der Landeshauptstadt Magdeburg nach Berlin zur Kulturhauptstadtbewerbung 2025. Ich denke fast, jeder Magdeburger ist glücklich, dass wir es als Landeshauptstadt auf die Shortlist geschafft haben. Dennoch verwundert es mich, nach welchen Gesichtspunkten die Delegation zusammengestellt wurde. Nicht einmal Mitglieder des Kulturausschusses wurden gefragt.


Daher meine Fragen:

1. Wer ist zuständig für die Zusammensetzung der Delegation?

2. Wann wurde der Stadtrat über die Zusammensetzung dieser Delegation unterrichtet?

3. Warum wurden Mitglieder des Kulturausschusses nicht mitgenommen?

4. Wurde der Vorsitzende des Kulturausschusses gefragt?

Anfrage F0271/19 Standort Biovergärungsanlagen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Stadtratssitzung vom 11.4. wurde beschlossen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt weitere Standorte, auch das Industriegebiet Rothensee zu prüfen………….“.

Nun frage ich Sie:
1. Wurde der oben bereits erwähnte Standort geprüft?
Wenn ja, wann wird das Prüfergebnis vorliegen?
Wurde das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet und den Gleisen, hinter der Oebisfelder Brücke – Burger Straße in die Prüfung einbezogen?
Wenn nicht, warum nicht?
2. Sind weitere Standorte (wie beschlossen) geprüft worden?
Wenn ja, welche und wann wird das Prüfergebnis vorliegen?
Wurden das Gewerbegebiet Salbke/Westerhüsen Gewerbepark Elbe-Börde- Terminal, Buckau Nähe Sülzehafen, das Gebiet hinter dem Silberberg- Sülzegrund – Straße am Großen Silberberg geprüft worden?
3. Gibt es in Magdeburg (in Gewerbegebieten oder östlich Magdeburgs) freie Grundstücke für die Errichtung der Biogasanlage, die groß genug sind und wo es keine Beeinträchtigung der Bevölkerung durch West- Nordwest oder Süd- Westwind gibt?
4. Wurden Ackerflächen geprüft, auf denen die Errichtung einer solchen Anlage möglich sind?

Des Weiteren frage ich Sie:
5. Wie ist die derzeitige Auslastung der Müllverbrennungsanlage, die aktuell auch den Abfall thermisch verwertet, der zukünftig in der Biovergäranlage behandelt werden soll?
6. Aus welcher Entfernung werden aktuell wieviel Abfälle zur Müllverbrennungsanlage in Magdeburg angefahren?
7. Um wieviel Prozent würde sich die Auslastung der dortigen Kapazität nach Inbetriebnahme der Biogasanlage verringern?
8. Aus welcher Entfernung kommt dann voraussichtlich zukünftig der zusätzliche Abfall, um die Auslastung der Müllverbrennungsanlage auf dem gleichen Niveau zu halten wie derzeit?

Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.

Anfrage: Ordnungsamt Magdeburg

Anfrage: Ordnungsamt Magdeburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg ist normalerweise Wochentags von Montag bis Freitag im Zeitraum von 06:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0391/ 540 5400 erreichbar. Durch mehrere Bürger habe ich nun erfahren, dass das Ordnungsamt in letzter Zeit jedoch zu den angegebenen Zeiten nicht erreichbar war.

Daher meine Fragen:

  1. Welche Ursachen liegen vor, warum das Ordnungsamt zu den angebenden Zeiten nicht immer erreichbar ist?
  2. An wen können die Bürger sich wenden, wenn das Ordnungsamt nicht erreichbar ist?
  3. Wann ist das Ordnungsamt an den Tagen Samstag und Sonntag zu erreichen?

Wie erfahren die Bürger davon? Gibt es eine Hotline?

  1. Wie viele Mitarbeiter sind in den Schichtdienst vom Wochenende integriert?
  2. Welche Schwerpunkte werden in der Arbeit am Wochenende gesetzt?

Anfrage "Windpark Ottersleben"

Am 5. 10. war in der Volksstimme zu lesen, dass in ganz Deutschland Flächen für den Ausbau der Windenergie gesucht werden. Auch in Sachsen- Anhalt ist man auf der Suche nach solchen Flächen. Dafür soll noch in diesem Jahr von der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg eine Auswahl von Gebieten für die Nutzung der Windenergie getroffen werden.

Aus diesem Grund frage ich Sie:

  1. Gibt es bisher im Kreis Magdeburg ausgewiesene Vorrangflächen?
  2. Ist es richtig, dass in den Grenzen Magdeburgs weiter Windräder gebaut werden sollen? Wenn ja wo, wie viele, von wem?
  3. Stimmt es, dass unweit Otterslebens die Errichtung von Windrädern/ ein Windpark geplant ist?
    Wenn ja,
  1. wo genau?
  2. wie viele?
  3. gibt es diesbezüglich schon Anfragen oder Absprachen oder liegt dazu bereits ein Antrag auf Genehmigung vor?
  1. Wie ist das weitere Verfahren?

Anfrage: Ordnungsamt Magdeburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,


das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg ist normalerweise Wochentags von Montag bis Freitag im Zeitraum von 06:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0391/ 540 5400 erreichbar. Durch mehrere Bürger habe ich nun erfahren, dass das Ordnungsamt in letzter Zeit jedoch zu den angegebenen Zeiten nicht erreichbar war.

Daher meine Fragen:

1. Welche Ursachen liegen vor, warum das Ordnungsamt zu den angebenden Zeiten nicht immer erreichbar ist?

2. An wen können die Bürger sich wenden, wenn das Ordnungsamt nicht erreichbar ist?

3. Wann ist das Ordnungsamt an den Tagen Samstag und Sonntag zu erreichen?

4. Wie erfahren die Bürger davon? Gibt es eine Hotline?

5. Wie viele Mitarbeiter sind in den Schichtdienst vom Wochenende integriert?

6.Welche Schwerpunkte werden in der Arbeit am Wochenende gesetzt?

Anfrage Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Erneut ist es in einer Straßenbahn zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen, bei der ein Bürger schwer verletzt wurde. Wieder wurde ein Mensch Opfer von Gewalt, weil er sich für Ordnung und Sicherheit eingesetzt hatte. Wieder wurde er schwer verletzt. Wieder geschah dies in einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Aus diesem Grund frage ich:

  1. Wie sind die Sicherheitsmaßnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln? Welche Schritte leitet der Fahrer/dir Fahrerin wann ein?
  2. Wann wird die Polizei alarmiert?
  3. Wie oft musste in den letzten beiden Jahren die Polizei gerufen werden
    weil es zu Auseinandersetzungen
    a)  zwischen Fahrgästen
    b) mit dem Fahrpersonal
    kam?
  4. Wie lange dauert es in der Regel vom Absetzen der Meldung bis zum Eintreffen der Polizei?
  5. Wurden nach den Vorfällen aus dem Frühjahr diesen Jahres Vorschriften zur Sicherheit der Fahrgäste und Fahrer verändert?
  6. Welche Möglichkeiten gibt es, nach Ihrer Auffassung, die Sicherheit in den Verkehrsmitteln für Fahrer und Fahrgäste zu erhöhen?

 

Anfrage: Illegale Schmierereien an Denkmälern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper,

Denkmäler sind ein wichtiger Teil des Kulturguts und der Erinnerungsgeschichte unserer Stadt. Gerade Gefallenen- und Kriegsdenkmäler dienen der Erinnerung an die Schicksale der gefallenen Soldaten.

Ein solches stellt das Kriegsdenkmal im Park am Fürstenwall dar, dass sich den preußischen Schlachten von 1866 und 1870/71 widmet. Auf den vier Relieftafeln, auf den sich die preußische Geschichte wiederspiegelt, werden Bilder von Schlachtteilnehmern, Vätern, die Abschied von ihren Familien nahmen, aber auch geschichtsträchtige Eindrücke wie Napoleons Eindrücke bei Sedan, dargestellt.

Ein solches Denkmal ist aus kulturhistorischen Gründen erhaltungswürdig. Der gute Zustand und eine entsprechende Pflege sollten verpflichtend für jede Stadt sein.

Deshalb frage ich Sie:

Deshalb frage ich Sie:

  1. Gibt es laufende Kontrollen oder regelmäßige Begehungen der Stadt der entsprechenden Denkmäler?
  2. Sind oder wurden der Stadt Beschädigungen von Denkmälern gemeldet bzw. sind welche bekannt?
  3.  Sind der Stadt Zahlen bekannt, ob es eine Zunahme von Vandalismus an Denkmälern gibt?
  4.  Wenn der Stadt solche Zahlen vorliegen:
    a) Gibt es Auswertungen darüber, ob die Zahlen zu- oder abnehmen?
    b)Gibt es Auswertungen, welche Denkmäler besonders betroffen sind?
  5. Sollten der Stadt Beschädigungen von Denkmälern bekannt sein, in welchen Zeiträumen nach der Meldung werden diese beseitigt?

 

Neben einer kurzen mündlichen Beantwortung, bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme.

Carola Schumann

Stadträtin Fraktion CDU/FDP