Die Anmeldung zur Einschulung von Kindern für das kommende Schuljahr muss laut Landesbildungsministerium bis 31. März erfolgen. Dem liegt die vorhergehende Meldung der zugeteilten Kinder von der Stadtverwaltung an die Schulen zu Grunde. Diese Meldung ist bisher nicht erfolgt, sodass eine Anmeldung der Kinder von Seiten der Eltern nicht möglich ist. Verunsicherung und Planungssicherheit in den Einrichtungen und bei den Eltern sind die Folge. Der Stadtrat hat am 26. Januar 2017 die Berechnung der Schuleinzugsbereiche durch eine neue Methode beschlossen und den Stadträtinnen und Stadträten versichert, dass die Berechnung umgehend erfolgt und die Fristen zur Anmeldung eingehalten werden können, durch zeitnahe Meldung der Namen der zugeteilten Kinder an die Schulen.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
1. Warum verzögert sich die Meldung der Namen der zugeteilten Kinder von der
Stadtverwaltung an die Schulen?
2. Welche Konsequenzen sind für Schüler, Eltern und Schulen durch diese
Verzögerung zu erwarten?
3. Wie soll diesen Konsequenzen begegnet werden?
4. Wie wird verhindert, dass sich diese Verzögerung 2018/19 wiederholt?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1)
Die Anmeldung der Einschüler muss gemäß Terminplan des Runderlasses des Ministeriums für Bildung „Aufnahme an Grundschulen" zum Schuljahr 2018/19 bis zum 1.3. erfolgt sein.
Die DS0392/16 „Optimierung von Schulbezirken" wurde durch die Verwaltung bereits im September erstellt, die Beschlussfassung zu Punkt 2 (Einschüler 2018) wurde jedoch vom 17.11.2016 auf den 26.01.2017 wegen Gesprächsbedarf innerhalb der Fraktionen vertagt.
Erst mit endgültiger Beschlussfassung konnte das Optimierungsprogramm starten, dessen Ergebnis Grundlage einer Satzung über die Schulbezirke der kommunalen Grundschulen ist, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden muss.
Nach dem ersten Durchlauf des Programms waren viele Bereinigungen vorzunehmen, z.B. unsichere Schulwege manuell zu sperren. Da jede Straße geprüft werden muss, ist dies ein zeitaufwändiger Vorgang. Insgesamt waren drei Durchläufe notwendig.
Zu 2 und 3)
Die Konsequenz ist, dass derzeit keine verbindliche Schulanmeldung erfolgen kann, sondern lediglich eine Registrierung zur Schulanmeldung. Nach der Beschlussfassung der Satzung ist eine Zuordnung der Grundschüler zu den einzelnen Schulen sinnvoll und soweit es noch nicht erfolgt ist, werden die Erziehungsberechtigten zur verbindlichen Anmeldung aufgefordert. Haben Erziehungsberechtigte bereits eine Registrierung ihres Kindes an einer Schule vorgenommen, die nicht zum optimierten Schulbezirk gehört, werden diese gesondert darüber informiert.
Die Planungssicherheit der Schulen ist gegeben, denn die Zügigkeit der Grundschule und die Planungsgröße (22 Kinder pro Klasse) ist den Schulleitungen bekannt
Zu 4)
Die Satzung über die Schulbezirke für das Einschulungsjahr 2019/20 wird dem Stadtrat Ende des 3. Quartals 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, sodass eine verbindliche Anmeldung der Einschüler 2019 erlassgemäß erfolgen kann.