Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper,
seit dem 01. Januar 2020 gelten in der Bundesrepublik Deutschland die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die Leistungsberechtigten.
Die Neuausrichtung von einer einrichtungs- zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung, die Aufhebung der Unterscheidung in ambulante, stationäre und teilstationäre Leistungen, die Optimierung der partizipativen Gesamtplanung, die Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe und von Leistungen zum Lebensunterhalt sind die Neuregelung des Einkommens- und Vermögenseinsatzes, sind als Verbesserungen gedacht, führen jedoch bei den leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen zu großer Verunsicherung. Selbst Experten, die fachkundig in diesem Bereich sind, wissen nicht, wie das BTHG in geänderter Form umgesetzt werden soll.
Daher meine Fragen:
1. Ist es möglich, die Leistungsberechtigten über die zum 01. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen und deren Folgen schriftlich und in leichter Sprache (ggf. mithilfe von Beispielen) zu informieren?
2. Kann durch die Landeshauptstadt Magdeburg dafür Sorge getragen werden, dass für mögliche Härtefälle in Bezug auf plötzlich geringere finanzielle Leistungen schnellstmöglich Lösungen eruiert werden?