Carola Schumann

Aktuelles

Fröhliche Weihnachten

           

„Was bleibt, sind Glaube, Hoffnung und Liebe. Die Liebe aber ist das Größte."
         1. Korinther 13:13

So lasst uns gerade in diesen schweren Zeiten auf das Wichtigste besinnen: Glaube, Liebe, Hoffnung.

Egal wo, mit wem und wie Ihr / Sie die Weihnachten verbringt, ich wünsche Euch /Ihnen allen frohe, besinnliche Feiertage.

                            Weihnachtsbaum

Herzliche Weihnachtsgrüße
Eure/ Ihre Carola Schumann

 

 

Wünsche erfüllen mit dem Wünschebaum im Rathaus

Eine super Idee- Der Wünschebaum im Rathaus.
Auch ich habe mir einen der Wünsche, die Kinder und Jugendliche aus städtischen sozialen Einrichtungen geäußert haben, vom Baum genommen. Ich hoffe, das kleine 2- jährige Mädchen freut sich über das von mir an den Weihnachtsmann übergebende Geschenk.

 
 

ÄA- Stadtschreiber-Stipdenium nur alle zwei Jahre vergeben

Haushaltsplan 2024 - Stadtschreiber-Stipdenium nur alle zwei Jahre vergeben

Der Stadtrat möge beschließen:

Das Stadtschreiber-Stipendium wird zukünftig nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre vergeben.

Begründung:
In der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt darf nicht nur versucht werden die Einnahmen zu erhöhen, man sollte auch prüfen welche Ausgaben reduziert werden können. Ein Stadtschreiber kann das Ansehen einer Stadt verbessern, indem er positiv über diese schreibt und berichtet. Geld um das Image der Landeshauptstadt zu verbessern, hat diese aber aktuell nicht, sodass das Stipendium nur noch alle zwei Jahre vergeben werden sollte. In dem Jahr ohne Stadtschreiber wird die Landeshauptstadt sicher auch anders positiv auf sich aufmerksam machen können und die dafür eingestellten Mittel zur Haushaltskonsolidierung nutzen. 

Carola Schumann                                     Burkhard Moll Fraktionsvorsitzende                                Fraktionsvorsitzender

DER ÄA WURDE ABGELEHNT:

Haushaltsplan 2024 - Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes

Der Stadtrat möge beschließen:

Der vorliegende Antrag wird folgendermaßen ergänzt (neu fett):
Eine Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes durch entsprechende Änderung der Gebührensätze des § 2 der Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) gemäß der Anlage 1 des Änderungsantrages DS0446/23/4/1.

Begründung:
Die Einwohnerinnen und Einwohner Magdeburgs mussten in den vergangenen Jahren bereits viele Kostensteigerungen hinnehmen und auch die Landeshauptstadt selbst verlangt ihren Bürgerinnen und Bürgern mehrere Kostensteigerung ab. Beispielhaft genannt seien hier die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B und die Anhebung der Hundesteuer. Einzeln betrachtet handelt es sich dabei immer nur um wenige Euro im Jahr, in seiner Gesamtheit sind die Mehrkosten für jeden Einzelnen dennoch erheblich. Weitere Lasten würden sich auch negativ auf die Kaufkraft und den Konsum auswirken und damit den Einzelhandel, besonders in der Innenstadt, weiter schwächen.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt ist es zwingend notwendig Mehreinnahmen zu generieren, jedoch sollten die unter anderem durch den steigenden Onlinehandel angeschlagenen Unternehmen in der Innenstadt nicht weiter geschwächt werden.

Carola Schumann                            Burkhard Moll
Fraktionsvorsitzende                        Fraktionsvorsitzender

Evelin Schulz                                   Mirjam Karl-Sy
Stadträtin                                         Stadträtin

DEM ÄNDERUNGSANTRAG WURDE ZUGESTIMMT. Damit werden die Parkgebühren nicht, wie geplant um 100 % steigen, sondern "nur" um 50% erhöht. Nur mit diesem Kompromis konnten wir die Verdopplung der Parkgebühren verhindern.

Haushaltsplan 2024 - Förderung Freie Kulturszene

Der Punkt 2. wird wie folgt ersetzt:

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 06. Dezember 2021 erhält das Netzwerk Freie Kultur e.V. (NFK) die noch fälligen Personalkosten für 4 Monate, da der Geschäftsführervertrag erst zum 01. Mai 2021 geschlossen wurde und die Mittel somit nur für 20 Monate ausgezahlt sind.

Darüber hinaus werden dem Netzwerk Freie Kultur e.V. nochmals einmalig städtische Mittel von maximal 15 T€ für die anteilige Finanzierung einer Personalstelle für den Zeitraum Mai bis Dezember 2024 gewährt.

Gleichzeitig werden dem Stadtrat die ebenfalls 2021 beschlossene unabhängige Evaluierung (bspw. durch den Kulturbeirat) bis Ende I. Quartal 2024 zur Bestätigung vorgelegt. Quartalsweise hat das NFK schriftlich dem Kulturausschuss über seine Aktivitäten zu berichten, insbesondere zum Schwerpunkt Fördermittel-Akquise.

Kathrin Natho                                       Olaf Meister       Fraktionsvorsitzende  GRÜNE/future!

Kornelia Keune                                    Dr. Thomas Wiebe Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion

Oliver Müller                    Stadtrat Fraktion DIE LINKE
Carola Schumann           Stadträtin  Fraktion FDP/TSP

DEM ÄNDERUNGSANTRAG WURDE ZUGESTIMMT.

ÄA zum Haushalt - Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B

Haushaltsplan 2024 - Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B

Der Stadtrat möge beschließen:
Die vorliegende Drucksache wird folgendermaßen geändert :
Für das Veranlagungsjahr 2024 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B statt auf 495 v.H. auf
550 v.H. festgesetzt. Der Haushaltsansatz für die Grundsteuer B wird von 32.500.000 Euro um 3.500.000 Euro auf 36.000.000 Euro angehoben.

Begründung:
Die Landeshauptstadt muss ihren Haushalt ausgleichen und dafür an vielen verschiedenen Stellen Einsparungen treffen bzw. ihre Einnahmen erhöhen - das steht außer Frage. Infrage gestellt werden sollte aber die Art und Weise. Die Änderungen der Bundesregierung an der Feststellung des Grundsteuermessbetrages und damit der Erhebung der Grundsteuer ab 2024 sorgen ohnehin schon für Verunsicherungen in der Bevölkerung. Durch die Erhöhung um 95 Prozentpunkte würde jeder Bürger der Landeshauptstadt erneut erhebliche Verteuerungen seines Lebens erfahren. Hinzu kommt, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatz eine Erhöhung der Sozialleistungskosten für KdU geförderte Wohnungen nach sich zieht.
Der Grundsteuerhebesatz B liegt in verschiedenen Großstädten wie zum Beispiel Hamburg, Köln und München deutlich unter dem im Antrag geforderten 590 Prozent.
Eine Anhebung des Grundsteuerhebesatzes für Magdeburg sollte demzufolge geringer ausfallen.

DER ÄA WURDE NICHT BESCHLOSSEN.
Somit wurde dem ÄA der Oberbürgermeisterin gefolgt und der Hebesatz wird auf 590 v.H festgesezt. Das bedeutet eine Erhöhung um fast 100 v.H.

Rede zur Haushaltsdebatte

                        

„I love MD“ – dieser Schriftzug leuchtet und glitzert aktuell wieder gegenüber dem Kloster Unser Lieben Frauen. Es ist ein Element unserer fantastischen Magdeburger Lichterwelt – und ein beliebtes Fotomotiv, dass auch mir persönlich sehr gut gefällt.

I love MD

Meine Damen und Herren,
wer seine Stadt, wer seine Heimatstadt liebt, der macht sie besser – diese positive Grundhaltung ist es, die für uns Kommunalpolitik ausmacht.  Das ist der Grund, warum wir uns für unsere Stadt engagieren: Wir wollen Magdeburg Stück für Stück immer lebens- und liebenswerter machen.

Mehr Chancen durch mehr Freiheit für mehr Menschen in Magdeburg – das ist unser Antrieb.

Wir sind optimistisch, mutig, lösungsorientiert, empathisch und weltoffen. Wir stehen für eine Politik, die die Bürger einbezieht und das Gemeinwohl im Blick behält.

Fakt ist: Unsere Stadt hat sich großartig entwickelt. Darauf können wir stolz sein. Und wir müssen alles daransetzen, dass Magdeburg den begonnenen Weg fortsetzt und sich hier alle wohl und sicher fühlen. Unsere Stadt muss künftig noch mehr Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten für die Menschen, die hier leben, bieten. Das ist unser Ziel, und das ist das Credo, mit dem wir uns auch den aktuellen, schwierigen Haushaltsberatungen stellen.

Dabei ist unsere Fraktion alles andere als dogmatisch!
Unseren Pragmatismus können Sie daran erkennen, dass wir bereit sind zu Kompromissen und zum Schlucken einiger „Kröten“.
Eine behutsame (!) Anhebung der Parkgebühren, ohne Kulturkampf gegen Autofahrer (!), können wir uns in Teilen vorstellen. Auch der Debatte zum Hebesatz für die Grundsteuer oder auch zu einer so genannten Bettensteuer werden wir uns verantwortungsvoll stellen, auch wenn solche Maßnahmen freilich in keinem unserer Wahlprogramme zu finden sind.
Wir müssen konstatieren: Die Belastbarkeitsgrenze der Bürgerinnen und Bürger ist erreicht. Auch deshalb lehnen wir etwa eine Erhöung der Hundesteuer für den Ersthund ab.

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Haushaltsplan 2024 - Förderung Freie Kulturszene -Interfraktioneller Antrag

ÄA zur DS0446/23/12/1
Haushaltsplan 2024 - Förderung Freie Kulturszene

Der Punkt 2. wird wie folgt ersetzt:
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 06. Dezember 2021 erhält das Netzwerk Freie Kultur e.V. (NFK) die noch fälligen Personalkosten für 4 Monate, da der Geschäftsführervertrag erst zum 01. Mai 2021 geschlossen wurde und die Mittel somit nur für 20 Monate ausgezahlt sind.
Darüber hinaus werden dem Netzwerk Freie Kultur e.V. nochmals einmalig städtische Mittel von maximal 15 T€ für die anteilige Finanzierung einer Personalstelle für den Zeitraum Mai bis Dezember 2024 gewährt.
Gleichzeitig werden dem Stadtrat die ebenfalls 2021 beschlossene unabhängige Evaluierung (bspw. durch den Kulturbeirat) bis Ende I. Quartal 2024 zur Bestätigung vorgelegt. Quartalsweise hat das NFK schriftlich dem Kulturausschuss über seine Aktivitäten zu berichten, insbesondere zum Schwerpunkt Fördermittel-Akquise.

Unterzeichner:
Fraktion GRÜNE/future!, SPD-Ratsfraktion, SR Müller (Fraktion DIE LINKE) , SRin Schumann (Fraktion FDP/TSP

Kurztitel Haushaltsplan 2024 - Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes

Änderungsantrag DS0446/23/4/1
Haushaltsplan 2024 - Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes

Der Stadtrat möge beschließen:
Der vorliegende Antrag wird folgendermaßen ergänzt (neu fett): Eine Erhöhung der Parkplatzgebühren in Bewirtschaftung des Tiefbauamtes durch entsprechende Änderung der Gebührensätze des § 2 der Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) gemäß der Anlage 1 des Änderungsantrages DS0446/23/4/1.

Begründung:
Die Einwohnerinnen und Einwohner Magdeburgs mussten in den vergangenen Jahren bereits viele Kostensteigerungen hinnehmen und auch die Landeshauptstadt selbst verlangt ihren Bürgerinnen und Bürgern mehrere Kostensteigerung ab. Beispielhaft genannt seien hier die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B und die Anhebung der Hundesteuer. Einzeln betrachtet handelt es sich dabei immer nur um wenige Euro im Jahr, in seiner Gesamtheit sind die Mehrkosten für jeden Einzelnen dennoch erheblich. Weitere Lasten würden sich auch negativ auf die Kaufkraft und den Konsum auswirken und damit den Einzelhandel, besonders in der Innenstadt, weiter schwächen. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt ist es zwingend notwendig Mehreinnahmen zu generieren, jedoch sollten die unter anderem durch den steigenden Onlinehandel angeschlagenen Unternehmen in der Innenstadt nicht weiter geschwächt werden.

Nachsatz: Hätten wir diesen Kompromissantrag nicht zur Abstimmung gebracht, wäre eine Erhöhung um 100% erfolgt. Eine Zustimmung zum Verhandlungsgegenstand in der DS0446/23/4 der Oberbürgermeisterin war bereits im Vorfeld signalisiert worden.

Haushaltssperre für 2024 in Magdeburg verhindern

Fraktion FDP/Tierschutzpartei fordert konkrete Einsparvorschläge von der Verwaltung und Kompromissbereitschaft im Stadtrat

Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris hat zum 1. November eine Haushaltssperre für die Landeshauptstadt verfügt. Dazu sagten die Vorsitzenden der Fraktion FDP/Tierschutzpartei, Carola Schumann und Burkhard Moll, am Montag:

„Dieser Schritt hatte sich leider angedeutet und ist für uns angesichts der nackten Zahlen mit einem erwarteten Defizit im zweistelligen Millionenbereich zum Jahresende nachvollziehbar. Nun wissen wir, woran wir sind. Gleichwohl waren wir verwundert, als Stadträte von der verfügten Haushaltssperre und damit einer weitreichenden Entscheidung für unsere Stadt aus der Presse zu erfahren.

Nun muss es darum gehen, in den Haushaltsberatungen für 2024 alles daranzusetzen, eine Verlängerung der Haushaltssperre ins kommende Jahr mit aller Macht zu verhindern und die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob dies trotz der negativen Vorzeichen möglich ist.

Dazu erwarten wir von der Verwaltung nun rasch eine Konkretisierung der bisher skizzierten verwaltungsinternen Einsparmöglichkeiten. Aber auch die Stadtratsfraktionen müssen Farbe bekennen und das Wohlergehen unserer Stadt vor die eigenen parteipolitischen Interessen setzen. Kompromisse sind gefragt. Jede Fraktion wird die eine oder andere bittere Pille schlucken müssen. Wir als Fraktion FDP/Tierschutzpartei werden uns konstruktiv im Sinne einer guten Zukunft für Magdeburg in die Beratungen einbringen.“

Schildbürgerstreich ? Stellungnahme A0151/23- Nachbesserungen in der Königstraße

Zu dem in der Sitzung des Stadtrates am 17.08.2023 gestellten Antrag A0151/23

„Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Zuge der laufenden Bauarbeiten in der Königstraße
1. auf der Nordseite das nichtbenutzungspflichtige Radverkehrsangebot im Seitenraum mit roten Pflastersteinen (oder mit einem gleichwertigen Verfahren) zu kennzeichnen um diesen unmissverständlich als Verkehrsbereich für Radfahrende erkennbar zu machen.
2. eine qualifizierte planerische Betrachtung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle
„Schäferbreite“ in Auftrag zu geben, welche die Umsetzung im Zeitraum der aktuellen Bauarbeiten beinhaltet.

nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung:

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Pittiplatsch kommt nach Magdeburg-Eine neue Blumenfigur für den Elbauenpark

Stellungnahme zur Anfrage F0250/23 – Weitere Blumenfiguren für den Elbauenpark

……………………..mit dem Beschluss zum Antrag A0163/21 am 24.02.2022 wurde die Stadt beauftragt, mit dem Geschäftsführer der MVGM Gespräche zu führen, mit dem Ziel, im Elbauenpark Magdeburg analog zum Sandmännchen im Blütenkleid weitere Figuren zu errichten, die nicht nur als Fotomotiv dienen sollen, sondern auch Teile einer Erkundungstour für die Besucherinnen undBesucher des Parks werden können.

Die Verwaltung nimmt in Zusammenarbeit mit der Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH (NKE) wie folgt Stellung:

1. Welche Maßnahmen zur Umsetzung des o. g. Stadtratsbeschlusses wurden seitens der NKE bereits unternommen?
Die Geschäftsführung der NKE hat zwischenzeitlich Gespräche mit dem Rechteinhaber der Figuren, dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), geführt sowie mit Künstlern und Metallbaufirmen Kontakt aufgenommen. Die Kosten für die Errichtung werden seitens einer
Metallbaufirma mit 15.000 bis 20.000 EUR je Figur eingeschätzt. Die Kosten für die Pflege und zweimalige Bepflanzung je Figur werden durch die Geschäftsführung der NKE mit 15.000 EUR pro Jahr und Figur angegeben.

2. Welche Figur aus der Sandmannproduktion plant die NKE zu errichten?
Die Gesellschaft plant die Figur „Pittiplatsch“ im Elbauenpark zu errichten.

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Eine Strategie, die diesen Namen nicht verdient- Stellungnahme der Verwaltung zur Graffiti Strategie

Zur Anfrage F0238/23 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Wiederaufnahme der Arbeitsgruppe „Graffiti“
1.1. Wie steht die Stadt zu einer möglichen Wiederaufnahme der Arbeitsgruppe „Graffiti“ bezugnehmend auf die aktuelle personelle sowie finanzielle Lage deStadt?

Derzeit stehen für eine Arbeitsgruppe „Graffiti“ keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Dessen ungeachtet wird auf die Information I0184/22 verwiesen. Die dort angeführten Maßnahmen und Strategien werden weiterverfolgt.
So wird derzeit an einem Konzept gearbeitet, einen „Anti-Graffiti-Bus“ nach Pforzheimer Modell einzuführen. Diese Planungen befinden sich allerdings noch in einem sehr frühen Stadium.

1.2. In Magdeburg wurde die Gruppe 2013 im Kriminalpräventivem Beirat angesiedelt. Nach derzeitigem Planungsstand könnten Teilaufgaben erneut vom Beirat
koordiniert werden. In einigen Städten (z. B. Hamburg, Erfurt, Koblenz) ist eine solche Arbeitsgruppe dem Dezernat für Stadtentwicklung zugeordnet. Welchem Bereich könnte eine Arbeitsgruppe in Magdeburg am sinnvollsten angesiedelt
werden?

Hierzu fanden bisher keine abschließenden Entscheidungen statt.

2. Bereitstellung von Flächen/Projekt „Graffiti - legal“
2.1. In der Vergangenheit waren auch in Magdeburg Projekte sehr erfolgreich, welche die Bereitstellung von Flächen zum legalen Aufbringen von Graffitis verfolgten.
Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es derzeit keine Projekte dieser Art. Ist seitens der Stadt geplant, hier wieder aktiver zu werden und beispielsweise das Projekt „Graffiti - legal“ in angepasster Form wieder einzuführen?

Eine neue Re-Etablierung des "Graffiti legal"-Projektes wäre aus heutiger Sicht des Amtes 51 nicht zielführend. Graffiti stellt mittlerweile keine primäre Interessenlage der aktuellen Jugendkultur mehr dar.
Für ein Projekt zur legalen Koordination von Graffiti-Aktivitäten, Flächen und Künstler*Innen stehen im Jugendamt zudem keine Personal- und Finanzressourcen zur Verfügung. Auf dem Gelände von KJH "Knast" und KJH "Bauarbeiter" sind allerdings noch Wall of
Fames vorhanden, die nach vorheriger Abstimmung genutzt werden können.
Für das Baudezernat finden nach Anfragen entsprechende Prüfungen und Genehmigungen statt (z. B. an Lärmschutzwänden, Widerlagern von Brücken oder Schaltschränke der Stadtbeleuchtung. Auch die SWM hat im Zuge von Anfragen eine Bereitschaft zur Gestaltung ihrer Schaltschränke signalisiert.
Der EB SFM kann in den Bereichen Spielplätze und Friedhöfe keine Flächen für legales Graffiti zur Verfügung stellen.
Lediglich im Bereich der Grünflächenpflege könnte nach
aktuellem Stand die sich in der Bewirtschaftung befindliche Stützmauer neben der bereits gestalteten Stützmauer des Freibades Süd parallel der Leipziger Chaussee für ein legales Graffiti geprüft werden.

3. „Saubere Stadt Magdeburg e.V.“
3.1. Mit dem 2006 gegründetem Verein „Saubere Stadt Magdeburg e.V.“ verfolgte die Stadt den Ansatz, einen Zusammenschluss privater Hauseigentümer finanziell und organisatorisch nach dem Vorbild der Gemeinde Rijpelberg in den Niederlanden zu
unterstützen. Das Interesse in Magdeburg war 2006 jedoch zu gering für ein erfolgreiches Projekt.
Wie schätzen sie die Situation in der heutigen Zeit ein?
Wäre ein erneuter Versuch zur Implementierung des Modellprojektes erfolgreicher?

Der Verein existiert noch und ist über Haus und Grund erreichbar. Inwieweit hier eine aktuelle Nachfrage besteht, kann nicht eingeschätzt werden und muss noch geklärt werden.

3.2. Die Stadtteile Stadtfeld West und Altstadt sind laut Statistik von 2020 die von illegalen Graffitis häufigsten betroffenen Stadtteile Magdeburgs. Ist es denkbar diese Stadtteile vorrangig zu unterstützen?

Eine Priorisierung auf besonders betroffene Stadtteile ist sinnvoll, um knappe Ressourcen gezielt einzusetzen.

4. Aufwendungen / Finanzierung
4.1. 2013 wurden die Aufwendungen zur Beseitigung illegaler Graffitis mit ca. 120.000 Euro bis 150.000 Euro pro Jahr beziffert. Wie hoch sind die Aufwendungen heute?
Wie sieht die Prognose für die kommenden Jahre aus?

Der EB SFM verzeichnete im Jahre 2022 einen wirtschaftlichen Schaden bei Sachbeschädigung durch Graffiti von zirka 2.500 EUR. Der wirtschaftliche Schaden war in den Vorjahren 2020 und 2021 ungefähr gleich. Hierbei handelt es sich allerdings nur um größere, meldepflichtige Sachbeschädigungen. Alle anderen Aufwendungen zur Beseitigung von illegalem Graffiti, beispielsweise an Ausstattungselementen, wie Bänken und Abfallbehältern, werden nicht separat zeitlich erfasst. Größtenteils werden diese
Arbeiten bei der allgemeinen Aufarbeitung der Ausstattungselemente mit erledigt. Der finanzielle Aufwand bei den Baulasten ist sehr unterschiedlich, mehrere Tausend Euro werden jedes Jahr zur Entfernung von Graffiti eingesetzt.

4.2. Um ein Anreizsystem für die Entfernung illegaler Graffitis auf privaten Flächen zu etablieren sind finanzielle Mittel notwendig. Welche anderweitigen Mittel (neben städtischen Mitteln) können für diese Zwecke akquiriert werden?

Hierzu ist keine Aussage möglich.

5. Enge Zusammenarbeit mit der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft
5.1. Wurden seitens der Stadt bereits Gespräche mit der Staatsanwaltschaft geführt, um beispielsweise die Täter zur Mitarbeit bei der Entfernung der Graffiti zu beauftragen?

Nein. Bei Feststellung illegaler Graffiti wird eine entsprechende Strafanzeige erstattet.

5.2. Für eine schnellere und höhere Aufklärungsquote gibt es die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen szenenkundigen Beamten, die die Graffitis einem Personenkreis zuordnen können und der Polizei. Wurden seitens der Stadt mit der Polizei bereits Möglichkeiten besprochen, wie in Magdeburg mit dieser Methode
gearbeitet werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?


Nein. Hierzu ist keine Aussage möglich.

6. Präventionsmaßnahmen
6.1. In Abstimmung mit der Polizei sollten Informationen für Geschädigte sowie Präventionsmaßnahmen an Schulen, Bildungseinrichtungen und Sportvereinen erarbeitet und umgesetzt werden.
Was unternimmt die Stadt Magdeburg aktuell in Sachen Prävention auf diesem Gebiet? Welche Aktionen werden aktuell vielleicht
sogar vorbereitet? Wer übernimmt hier die Federführung bzw. wer könnte aus Sicht
der Stadtverwaltung in diesem Bereich federführend sein?

Hierzu ist keine Aussage möglich. Siehe Frage 1.

Krug

Das wird nicht das letzte Wort dazu gewesen sein. Wenn auch die Verwaltung den Kampf gegen illegale Graffitis aufgegeben hat, wir noch lange nicht. Ihr werdet dazu bald wieder etwas hören und lesen.

Änderungsantrag A0134/23/1 - Ehrentafel für die in Ausübung ihres Dienstes tödlich verunglückten Magdeburger Feuerwehrleute

Der Antrag wird wie folgt geändert :

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, an einem zentralen Ort eine Ehrentafeln zum Gedenken an die in der Ausübung ihres Dienstes verunglückten Magdeburgerinnen und Magdeburger
anzubringen.

Begründung:
Eine Ehrung derer Menschen, die in Ausübung ihres Dienstes für die Stadt verunglückt sind, sollte für alle Organisationen die für die Sicherheit, Rettung und den Katastrophenschutz unserer Stadt
zuständig sind realisiert werden. Neben den Feuerwehren (Berufs und Freiwilligen) sollten auch in Ausübung ihres Dienstes
verunglückte Magdeburgerinnen und Magdeburger anderer Rettungsorganisationen und Hilfsdienste eine entsprechende Würdigung und Anerkennung erhalten. Wir sehen hier vor allem
auch die Polizei, das Technische Hilfswerk (THW), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), den Malteser Hilfsdienst
sowie das Deutsche Rote Kreuz.
Eine Gedenktafel, ohne die Nennung von Namen, sollte an einem sehr zentralen Ort Magdeburgs errichtet werden. Hier möchten wir als Beispiele den Domplatz, das Schleinufer oder den MartinLuther Platz nennen.

Bezüglich einer Aufschrift auf der Gedenktafel möchten wir dem Vorschlag der Verwaltung aus der
Stellungnahme S0313/23 folgen:
Gedenktafel
„Gewidmet den Magdeburgern,
die in treuer Pflichterfüllung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ihr
Leben gaben!“
Die Oberbürgermeisterin

Carola Schumann             Burkhard Moll
Fraktionsvorsitzende        Fraktionsvorsitzender

Der Antrag wurde abgelehnt und dem Ursprungsantrag gefolgt.

Antrag : Nachbesserungen in der Königstraße

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Zuge der laufenden Bauarbeiten in der Königstraße

1. auf der Nordseite das nichtbenutzungspflichtige Radverkehrsangebot im Seitenraum mit roten Pflastersteinen (oder mit einem gleichwertigen Verfahren) zu kennzeichnen um diesen unmissverständlich als Verkehrsbereich für Radfahrende erkennbar zu machen.

2. eine qualifizierte planerische Betrachtung des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Schäferbreite“ in Auftrag zu geben, welche die Umsetzung im Zeitraum der aktuellen Bauarbeiten beinhaltet.

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr sowie in den Finanz- und Grundstücksausschuss überwiesen.

Begründung:
In der „Gesamtkonzeption für sichere Radverkehrsanlagen in der Königsstraße und der Salbker Chaussee“ des SVU Dresden wird eine generelle Neuorganisation der Radverkehrsinfrastruktur in der Königstraße als notwendig erachtet. Diese beinhaltet die Anordnung beidseitiger Schutzstreifen in Kombination mit einem nichtbenutzungspflichtigen Radverkehrsangebot im  Seitenraum.
Um eine geregelte und übersichtliche Anordnung für alle beteiligten Nutzergruppen zu schaffen ist es unabdingbar den „Radweg“ mit einer entsprechenden Farbe zu kennzeichnen. Im Zuge der laufenden Bauarbeiten kann vorzugsweise direkt auf die Verwendung farbiger Pflastersteine zurückgegriffen werden oder gegebenenfalls eine nachträgliche Einfärbung erfolgen.
Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass für alle Verkehrsteilnehmenden eine klare und übersichtliche sowie leicht verständliche Anordnung der verschiedenen Verkehrsbereiche erfolgt.
Im Zuge der Bauarbeiten und der Neuorganisation des Verkehrsraumes Königstraße ist es nur selbstverständlich, den laut Prioritätenliste für 2034 geplanten barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Schäferbreite“ vorzuziehen um erneute Einschränkungen im Verkehrsraum und Beeinträchtigung der Anwohnenden zu vermeiden.

 

A 0124/23 Hundeauslaufwiese für Ottersleben

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Stadtgebiet Ottersleben eine geeignete Fläche als Hundeauslaufwiese auszuweisen.

Der Antrag wird in den Betriebsausschuss Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg sowie in den Verwaltungsausschuss überwiesen.

Begründung:
Auch Stadthunde brauchen Auslauf. Hierfür wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg spezielle Flächen zum freien Toben und Laufen für Hunde ausgewiesen.

Wie im nachfolgendem Kartenausschnitt deutlich zu erkennen ist, gibt es in Ottersleben leider keine Hundeauslaufwiese und die Möglichkeit für die Besitzerinnen und Besitzer ihren Hunden ohne Leine Auslauf zu gewähren.
Im stark wachsenden Stadtteil Ottersleben ist es notwendig, schnellstmöglich eine wohnortnahe, entsprechend große und sichere Auslaufwiese für die Vielzahl der ansässigen Hunde auszuweisen.

https://www.magdeburg.de/Start/B%C3%3Frger-Stadt/VerwaltungService/B%C3%3FrgerService/B%C3%3FrgerInfoSystem/index.php?object=tx|698.85.1&FID=698.184.1

Der Antrag wurde in die Ausschüsse überwiesen.

A 0089/23 Beleuchtung Albinmüller Turm

Prüfantrag
Beleuchtung Albinmüller-Turm - Magdeburger Jungfrau

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, ob eine Beleuchtung der Magdeburger Jungfrau auf der Nordseite des Albinmüller-Turms in den Abendstunden möglich ist.
Geprüft werden soll auch, wie sich die Beleuchtung in das Lichtkonzept der Landeshauptstadt (A0199/20
zzgl. Änderungsantrag) integrieren lässt und ob die Möglichkeit besteht, die Magdeburger Jungfrau dauerhaft in den Farben des Stadtwappens erstrahlen zu lassen.

Die Prüfergebnisse sollen im Kulturausschuss und Finanz- und Grundstücksausschuss vorgestellt und beraten werden.

Begründung:
Der Albinmüller-Turm stellt eines der wichtigsten Werke Albinmüllers dar und ist seit den 1920iger Jahren ein wichtiges Wahrzeichen unserer Stadt. Die von Wilhelm Deffke geschaffene weibliche
Relieffigur befindet sich oben an der nördlichen Gebäudeecke und stellt die Magdeburger Jungfrau dar, die auch auf dem Magdeburger Wappen abgebildet und somit das wichtigste Symbol der Stadt ist. Die optische Aufwertung durch Farbe z.B. durch die Beleuchtung der Magd in den Abendstunden kann die Anziehungskraft des Albinmüller-Turms und den gesamten Stadtpark Rothehorn erhöhen.
Mit den geplanten Umbauarbeiten der Hyparschale, der Stadthalle und deren Umfeld sowie der geplanten Umgestaltung des Eingangsbereiches am Albinmüller-Turm ist es nur selbstverständlich, die Magdeburger Jungfrau an der Gebäudeecke des Turms in ein besseres
„Licht“ zu rücken.

Das Ergebnis der Prüfung steht noch aus.

PM Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof

Pressemitteilung- Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof geplant

Fraktion FDP/Tierschutzpartei dringt auf schnelle Klärung des Standortes und will Förderprogramm des Bundes nutzen

Die Stadtratsfraktion FDP/Tierschutzpartei unterstützt die Pläne für den Bau eines Fahrradparkhauses am Magdeburger Hauptbahnhof. „Dazu müssen nun zügig noch offene Fragen zum genauen Standort geklärt werden“, sagte Co-Fraktionsvorsitzende Carola Schumann. Dazu seien unter anderem Abstimmungen mit der Bahn notwendig. „Erfreulich ist, dass das Baudezernat sich parallel bereits um Fördermittel aus einem neu aufgelegten Programm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bemüht“, so Schumann.

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Premierenbesuch der Oper "Liebestrank" im Theater Magdeburg

Ich bin immer noch total verzückt von dieser Premiere des „Liebestrank“s von Gaetano Donizetti. Diese Aufführung war wirklich fantastisch. Ich habe richtig mit Nemorino gelitten. Adrian Domarecki hat diese Rolle so wunderbar dargestellt, dass ich seinen Liebesschmerz förmlich gefühlt habe.

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Interfraktioneller Antrag A0064/23 Gesamtkosten für das Areal von der Hyparschale bis zum Heinrich-Heine-Platz

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in einer Information die gesamten Kosten für das Areal der Hyparschale bis zum Heinrich-Heine-Platz (inklusive Stadthalle, Hyparschale und
Außengelände bis zum Adolf-Mittag-See) darzustellen.
Dabei sind die ursprünglichen Kostenschätzungen der einzelnen Objekte, der augenblickliche Kostenstand und die Prognose der Endkosten aufzulisten. Wenn es möglich ist, sollen die Gründe
der Kostensteigerungen aufgezeigt werden.

Begründung
Die Dimension der Kosten der Sanierung des gesamten Areals sind kaum noch zu überblicken. Es ist schwer nachzuvollziehen, wie und warum sich die Kosten teilweise massiv erhöhen.